Gebühren & Satzungen

Betreuungsgebühren gemäß § 2 der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach

 

Krippe

Für eine ganztägige Betreuung von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr (Freitags endet die Betreuung um 15:30 Uhr) monatlich 351,00 €

Für eine Betreuung von 07:00 Uhr - 16:15 Uhr (Freitags endet die Betreuung um 15:30 Uhr) monatlich 329,00 €

Für eine Betreuung am Vormittag 07:00 Uhr - 15:00 Uhr monatlich 290,00 €

Für eine Betreuung am Vormittag von 07:00 Uhr - 14:00 Uhr monatlich 253,00 €

Für eine Betreuung am Vormittag von 07:30 Uhr - 13:30 Uhr monatlich 217,00 €

 

Kindergarten

Für eine ganztägige Betreuung von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr monatlich +137,00 €

Für eine Betreuung von 07:00 - 16:15 Uhr  monatlich +115,00 €

Für eine Betreuung von 07:00 - 15:00 Uhr monatlich +74,00 €

Für eine Betreuung von 07:00 - 14:00 Uhr monatlich +37,00 €

Für eine Betreuung von 07:30 - 13:30 Uhr monatlich 222,00 €* 

Für eine Betreuung von 07:00 - 13:00 Uhr monatlich 222,00 €*

*Für eine Betreuung am Vormittag (6 Stunden) werden keine Gebühren erhoben.

 

Hort

Für eine ganztägige Betreuung von 07:30 Uhr - 17:00 Uhr monatlich 254,00 €

Für eine Betreuung von 11:30 - 17:00 Uhr  monatlich 175,00 €
 
Für eine Betreuung von 13:00 - 17:00 Uhr  monatlich 138,00 €
 

Essengebühren gemäß § 3 der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach

Für alle Kinder der Kindertagesstätten, außer in den Halbtageseinrichtungen, die noch nach 13:00 Uhr betreut werden, ist die kostenpflichtige Teilnahme am Essen obligatorisch.
ab 01.02.2024 monatlich 92,00 €

Eine zusätzliche Essengebühr von 7,00 € monatlich wird in den Kindertagesstätten erhoben, in denen durch den Träger ein Frühstück (bzw. Imbiss am Nachmittag im Hort für Hortkinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen) angeboten wird. 

Im Anhang finden Sie außerdem die aktuellen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die städtischen Kindertagesstätten der Kreisstadt Dietzenbach.