Gebühren & Satzungen

Betreuungsgebühren gemäß § 2 der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach

 

Krippe

Für eine ganztägige Betreuung von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr (Freitags endet die Betreuung um 15:30 Uhr) monatlich 322,00 €

Für eine Betreuung von 07:00 Uhr - 15:00 Uhr monatlich 270,00 €

Für eine Betreuung am Vormittag 07:00 Uhr - 13:00 Uhr monatlich 218,00 €

Für eine Betreuung am Vormittag von 07:30 Uhr - 13:30 Uhr monatlich 218,00 €

Für eine Betreuung am Vormittag von 07:30 Uhr - 12:30 Uhr monatlich 190,00 €

 

Kindergarten

Für eine ganztägige Betreuung von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr monatlich 132,00 €

Für eine Betreuung von 07:00 - 15:00 Uhr  monatlich 68,00 €

Für eine Betreuung von 07:00 - 14:00 Uhr monatlich 34,00 €

Für eine Betreuung am Vormittag (6 Stunden) werden keine Gebühren erhoben.

 

Betreuungszusatzgebühren

Für eine gesonderte Betreuung am frühen Morgen von 06:30 Uhr - 07:00 Uhr (Kita 2, Kita 9 und Kita 11) monatlich 21,00 €

 

Essengebühren gemäß § 3 der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach

Für alle Kinder der Kindertagesstätten, außer in den Halbtageseinrichtungen, die noch nach 13:00 Uhr betreut werden, ist die kostenpflichtige Teilnahme am Essen obligatorisch.
ab 01.02.2024 monatlich 90,00 €

Eine zusätzliche Essengebühr von 7,00 € monatlich wird in den Kindertagesstätten erhoben, in denen durch den Träger ein Frühstück (bzw. Imbiss am Nachmittag im Hort für Hortkinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen) angeboten wird. 

Im Anhang finden Sie außerdem die aktuellen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die städtischen Kindertagesstätten der Kreisstadt Dietzenbach.