Für eine ganztägige Betreuung von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr (Freitags endet die Betreuung um 15:30 Uhr)
ab 01.01.2020 monatlich 322,00 €
Für eine Betreuung von 07:00 Uhr - 15:00 Uhr
ab 01.01.2020 monatlich 270,00 €
Für eine Betreuung am Vormittag 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
ab 01.01.2020 monatlich 218,00 €
Für eine Betreuung am Vormittag von 07:30 Uhr - 13:30 Uhr
ab 01.01.2020 monatlich 218,00 €
Für eine Betreuung am Vormittag von 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
ab 01.01.2020 monatlich 190,00 €
Für eine ganztägige Betreuung von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
ab 01.01.2020 monatlich 132,00 €
Für eine Betreuung von 07:00 - 15:00 Uhr
ab 01.01.2020 monatlich 68,00 €
Für eine Betreuung von 07:00 - 14:00 Uhr
ab 01.01.2020 monatlich 34,00 €
Für eine Betreuung am Vormittag (6 Stunden) werden keine Gebühren erhoben.
Für eine gesonderte Betreuung am frühen Morgen von 06:30 Uhr - 07:00 Uhr (Kita 2, Kita 9 und Kita 11)
ab 01.01.2020 monatlich 21,00 €
Für alle Kinder der Kindertagesstätten, außer in den Halbtageseinrichtungen, die noch nach 13:00 Uhr betreut werden, ist die kostenpflichtige Teilnahme am Essen obligatorisch.
ab 01.01.2020 monatlich 75,00 €
Eine zusätzliche Essengebühr von 7,00 € monatlich wird in den Kindertagesstätten erhoben, in denen durch den Träger ein Frühstück (bzw. Imbiss am Nachmittag im Hort für Hortkinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen) angeboten wird.
Im Anhang finden Sie außerdem die aktuellen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die städtischen Kindertagesstätten der Kreisstadt Dietzenbach.