Krankheitssymptome bei Kindern und in der Familie

 

Allgemeine Regeln für Kinder mit Krankheitssymptomen (gilt immer)

  1. Kinder, die krank sind bzw. entsprechende Symptome haben, dürfen die Kindertages-einrichtungen nicht besuchen und müssen bei auftretenden Krankheitssymptomen von den Eltern abgeholt werden.
  2. Als Krankheit gelten insbesondere grippale Infekte, Fieber, Magen-Darm-Erkrankungen, Bindehautentzündungen, Mittelohrentzündungen, Kopflausbefall sowie ansteckende, infektiöse Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Scharlach oder Windpocken. Bei Kopflausbefall ist eine Bescheinigung vorzulegen, dass das Kind nissenfrei ist.
  3. Nr. 1 gilt auch für Kinder mit Symptomen für ansteckende Krankheiten. Ein Kind darf die Einrichtung am Folgetag wieder besuchen, wenn es keine Symptome mehr zeigt oder mit ärztlicher Bescheinigung nachgewiesen wird, dass es sich bei den Symptomen um keine ansteckende Erkrankung handelt.
  4. Bei Erbrechen oder Durchfall dürfen Kinder die Einrichtung frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall wieder besuchen. Eine vorzeitige Wiederzulassung durch ärztliches Attest ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für Kinder, die chronische Erkrankungen, Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen haben, können Ausnahmen vereinbart werden.

 

Zusätzlich gelten momentan folgende Corona-Regeln (nach der Verordnung des Landes Hessen)

  1. Wenn ein Kind Corona-Symptome hat (Husten, Fieber ab 38,0 °C, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns), darf es die Einrichtung nicht besuchen. Es darf wieder in die Einrichtung, nachdem es einen Tag komplett symptomfrei war.
  2. Bei Schnupfen gilt die Empfehlung, dass das Kind die Einrichtung nicht besucht. Wenn der Schnupfen anhält oder mehrere Familienmitglieder verschiedene Symptome haben, empfiehlt das Gesundheitsamt nach 4 Tagen einen Besuch beim Kinderarzt.  
  3. Wenn jemand in der Familie Corona-Symptome hat, darf das Kind nicht in die Einrichtung gehen. Es darf wiederkommen, wenn die/der Familienangehörige keine Symptome mehr hat. Ausnahmen:
    1. Sie verfügen über einen Nachweis des Gesundheitsamtes, dass das Kind in den vergangenen 6 Monaten an Corona erkrankt war und genesen ist. oder
    2. Sie legen einen negativen Corona-Test der Person mit Krankheitssymptomen vor.
  4. Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet gilt die Empfehlung, dass Kinder einen Schnelltest machten.
  5. Positiver Schnelltest eines Kindes: Informieren Sie die Einrichtung bitte sofort. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, darf das Kind nicht in die Einrichtung.
  6. Positiver PCR-Test eines Kindes: Informieren Sie die Einrichtung bitte sofort. Alle Kinder, die in den letzten zwei Tagen engen Kontakt hatten, müssen abgeholt und bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes von den Eltern betreut werden.

 

--> In allen Zweifelsfällen sprechen Sie von sich aus die Leitung Ihrer Einrichtung an.