Anmeldung & Aufnahme
Informationen rund um die Anmeldung und Aufnahme in die Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Einhausen finden Sie hier.
Wie funktioniert "MeinKitaPlatz"
Liebe Eltern,
um eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz für Ihre Kinder in einer oder mehrere Kindertagesstätten in Einhausen durchzuführen gibt es folgende Vorgehensweise:
Benutzerkonto anlegen/Registrieren
In der Gemeinde Einhausen werden alle Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen über das Portal "MeinKitaPlatz" vergeben.
Um sich bei einer Kindertagesstätte auf die Warteliste zu setzen, ist es erforderlich ein Benutzerkonto zu erstellen.
Wie Sie ein Benutzerkonto erstellen, erfahren Sie hier:
1. Benutzerkonto erstellen
- Klicken Sie im Menü auf Login
- Wählen Sie Benutzerkonto erstellen aus
- Geben Sie Ihre Daten ein und klicken Sie auf „Registrieren“
- Sie erhalten nun Ihren persönlichen Aktivierungslink per E-Mail
- Gehen Sie in Ihr E-Mail-Postfach und klicken Sie auf den Aktivierungslink
- Melden Sie sich mit den von Ihnen vergebenen E-Mail Adresse und Passwort an
- Vervollständigen Sie Ihre Daten im System und geben Sie ggf. einen zweiten Elternteil an
2. Kind erfassen
- Klicken Sie auf Menü und wählen „Kinder/Vormerkungen“
- Wählen Sie „Neues Kind hinzufügen“
- Geben Sie die Daten Ihres Kindes ein und klicken Sie auf „Speichern“
Anmeldung für das Kind erstellen
Über das Portal haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind online bei den von Ihnen ausgewählten Wunsch-Kindertagesstätten in Einhausen anzumelden.
Hierzu ist ein Benutzerkonto erforderlich.
Gehen Sie wie folgt vor:
Kitas finden
- Klicken Sie im Menü auf „Suche nach Betreuungsangeboten“
- Geben Sie Ihre Suchkriterien ein und klicken Sie auf „Suchen“
- Aus der Karte (Stadtplan) können Sie den Standort aller Einhäuser Kindertagesstätten entnehmen
- Klicken Sie auf den Namen der Kindertagesstätte um den Steckbrief der Einrichtung zu öffnen
- Informieren Sie sich anhand der Steckbriefe über die verschiedenen Kindertagesstätten
- Setzen Sie Ihre Favoriten auf Ihre persönliche Merkliste
Anmeldung erstellen
- Gehen Sie im Menü auf „Markierte Betreuungsanbieter“ oder klicken Sie direkt in den Visitenkarten der Kitas auf „Vormerkung erstellen“
- Geben Sie die Daten für die Vormerkung in die Eingabemaske ein und bestätigen Sie Ihre Angaben mit „Speichern“
- Ihre Vormerkung ist nun im System erfasst
- Sie können sich jetzt eine Bestätigung der Vormerkung ausdrucken
Regelung der Platzvergabe
Bei der Vergabe der Kindergartenplätze, die zentral von der Gemeindeverwaltung erfolgt, steht für die Gemeinde Einhausen die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz.
Dieser beginnt mit der Vollendung des ersten Lebensjahres und gilt nur für einen Betreuungsplatz von 5 Stunden.
Ein Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinde auf einen bestimmten Kindergarten oder eine bestimmte Betreuungszeit besteht daher nicht.
Damit die Vergabe der zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze reibungslos gelingt, erfolgt sie nach einheitlichen Kriterien in Abstimmung mit den Einrichtungen und der Gemeindeverwaltung.
Die Belegung der freien Plätze erfolgt jeweils zu einem Stichtag im April des beginnenden Kindergartenjahres. Zu diesem Zeitpunkt werden die vorhandenen Anmeldungen nach den nachfolgenden Prioritäten auf die einzelnen Betreuungseinrichtungen verteilt.
- Kinder, die in der Gemeinde Einhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Für jüngere Geschwisterkinder gilt bei der Anmeldung eine bevorzugte Berücksichtigung, sofern sich das ältere Geschwisterkind zum Zeitpunkt der Anmeldung des Jüngeren in derselben Einrichtung befindet.
- Kinder von Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Einhausen erhalten bei der Platzvergabe Vorrang.
- Kinder, deren Eltern berufstätig sind.
- Kinder nach früherem Geburtsdatum im Bezug zum Stichtag.
- Wenn keine Plätze mehr frei sind, wird ein Wechsel in einen anderen Kindergarten angeboten oder empfohlen, bis zum nächsten Kindergartenjahr zu warten.
Hierdurch können die vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten gleichmäßig ausgelastet werden und die Eltern/Personensorgeberechtigten erhalten für ihre persönliche Planung rechtzeitig eine Platzzusage für ihr Kind.
Stichtagsregelung
Stichtag für die Vergabe der Kindergartenplätze ist Anfang April für das jeweils kommende Kindergartenjahr (z.B.: April 2026 für das Kindergartenjahr 2026/2027).
Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nur noch im Rahmen von freien Kapazitäten in den Betreuungseinrichtungen vergeben werden.
Es ist daher wichtig, dass uns die Anmeldung bis zu diesem Zeitpunkt vorliegt.
Nach dem Stichtag wird ein Aufnahmebescheid versendet, aus dem die Details der Aufnahme hervorgehen.
Wahl der Betreuungseinrichtung
Die Wahl des Kindergartens ist nicht bindend. Wir sind bestrebt, die Wünsche der Eltern umzusetzen, dies ist aber nicht immer realisierbar.
Ein Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinde auf Aufnahme, eine bestimmte Betreuungszeit, Stunden außerhalb der Vereinbarung sowie eine bestimmte Kinderbetreuungseinrichtung, besteht nicht.
Betreuungsdauer
Folgende Betreuungsmodule, gestaffelt nach der Altersgruppe, können in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Einhausen gewählt werden:
Für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt:
- 5, 7 und 9 Stunden in der Zeit von 07 bis 16 Uhr
- Randzeit zusätzlich von 16 bis 16.30 Uhr
Für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren:
- 5, 7 und 9 Stunden in der Zeit von 07 bis 16 Uhr
Für Kinder zwischen 1 und 2 Jahren:
- 5 und 7 Stunden in der Zeit von 07 bis 14 Uhr
Ab einer tatsächlichen Betreuungsdauer von mehr als 6 Stunden ist ein Mittagessen obligatorisch.
Impfschutz
Mit dem Aufnahmebescheid erhalten Sie auch eine Nachweisbescheinigung gemäß § 20 Abs. 9 IfSG. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Status des Masernschutzes vor Eintritt in die Betreuungseinrichtung zu erfragen. Bitte lassen Sie die Nachweisbescheinigung von Ihrem Kinderarzt ausfüllen. Leiten Sie die ausgefüllte Nachweisbescheinigung dann rechtzeitig vor Beginn der Betreuung an den Kindergarten weiter.
Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr, die in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, eine Masern-Schutzimpfung oder Immunität nachweisen.
Kinder ab mindestens zwei Jahren benötigen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder einen Nachweis über ausreichende Immunität.
Kinder, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation (Gegenanzeige) nicht geimpft werden können und einen entsprechenden Nachweis vorlegen, sind von den Regelungen ausgenommen. Ohne ausreichenden Nachweis über den Masernschutz kann keine Betreuung stattfinden.
Änderung der Grunddaten
Bitte teilen Sie uns Änderungen der in der Anmeldung genannten Daten umgehend mit. Hierzu gehören unter anderem: Bankverbindung, Adresse, etc. Eine Adressänderung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Einhausen wird aufgrund des Datenschutzes nicht an die Fachabteilung Kinderbetreuung weitergeleitet.
Kontaktaufnahme mit der Betreuungseinrichtung
Wir bitten Sie darum, rechtzeitig vor Beginn der Betreuung Ihres Kindes mit der jeweiligen Einrichtung Kontakt aufzunehmen um Details zu besprechen.
Die Kontaktdaten für die Einrichtungen lauten:
- Kita Kleine Insel, Frau Christine Heiler, Hagenstraße 1, Telefon: 06251/9602820, E-Mail: Kita.Kleineinsel@einhausen.de
- Kindertagesstätte NaturBande, Frau Kathrin Schebek, Erich-Kästner-Weg 3, Telefon: 06251/9602840, E-Mail: Kita.NaturBande@einhausen.de
- Kindertagesstätte Friedensstraße, Frau Silke Hammon, Friedensstraße 14, Telefon: 06251/9602810, E-Mail: Kita.Friedensstrasse@einhausen.de
- Kindertagesstätte Weschnitzwichtel, Frau Rita Schreiber, Bibliser Straße 39, Telefon: 06251/9602830, E-Mail: Kita.Weschnitzwichtel@einhausen.de