Regelung der Platzvergabe
Bei der Vergabe der Kindergartenplätze, die zentral von der Gemeindeverwaltung erfolgt, steht für die Gemeinde Einhausen die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz.
Dieser beginnt mit der Vollendung des ersten Lebensjahres und gilt nur für einen Betreuungsplatz von 5 Stunden.
Ein Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinde auf einen bestimmten Kindergarten oder eine bestimmte Betreuungszeit besteht daher nicht.
Damit die Vergabe der zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze reibungslos gelingt, erfolgt sie nach einheitlichen Kriterien in Abstimmung mit den Einrichtungen und der Gemeindeverwaltung.
Die Belegung der freien Plätze erfolgt jeweils zu einem Stichtag im April des beginnenden Kindergartenjahres. Zu diesem Zeitpunkt werden die vorhandenen Anmeldungen nach den nachfolgenden Prioritäten auf die einzelnen Betreuungseinrichtungen verteilt.
- Kinder, die in der Gemeinde Einhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Für jüngere Geschwisterkinder gilt bei der Anmeldung eine bevorzugte Berücksichtigung, sofern sich das ältere Geschwisterkind zum Zeitpunkt der Anmeldung des Jüngeren in derselben Einrichtung befindet.
- Kinder von Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Einhausen erhalten bei der Platzvergabe Vorrang.
- Kinder, deren Eltern berufstätig sind.
- Kinder nach früherem Geburtsdatum im Bezug zum Stichtag.
- Wenn keine Plätze mehr frei sind, wird ein Wechsel in einen anderen Kindergarten angeboten oder empfohlen, bis zum nächsten Kindergartenjahr zu warten.
Hierdurch können die vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten gleichmäßig ausgelastet werden und die Eltern/Personensorgeberechtigten erhalten für ihre persönliche Planung rechtzeitig eine Platzzusage für ihr Kind.