Wahl der Betreuungseinrichtung

Die Wahl des Kindergartens ist nicht bindend. Wir sind bestrebt, die Wünsche der Eltern umzusetzen, dies ist aber nicht immer realisierbar.
Ein Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinde auf Aufnahme, eine bestimmte Betreuungszeit, Stunden außerhalb der Vereinbarung sowie eine bestimmte Kinderbetreuungseinrichtung, besteht nicht.