Kostenbeiträge, Modulzukäufe & Mittagsverpflegung

  • Wie hoch ist der Kostenbeitrag für mein Kind?
  • Wie wird die Abrechnung der Modulzukäufe und der Mittagsverpflegung gehandhabt?
  • Welche Kriterien gelten für die Gewährung der Geschwisterkindreduzierung?

    Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier.

Monatlicher Kostenbeitrag

Die aktuelle Höhe der Kostenbeiträge ist auf der Homepage der Gemeinde Einhausen einsehbar. 

Der Kostenbeitrag gilt für alle Beitragszahler, außer bei Reduzierungstatbeständen. Eine Reduzierung der Kostenbeiträge erfolgt bei Geschwisterkinder (der Kostenbeitrag des Kindes mit dem geringeren Beitrag wird halbiert). Kann ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung den Kindergarten über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen nicht besuchen, entfällt die Entrichtung des Kostenbeitrags für den darauffolgenden Monat. Der maximal gewährte Entfall des Kostenbeitrages beträgt 90 Kalendertage/Jahr.

Die Abbuchung der Kostenbeiträge erfolgt mit einer Verzögerung von einem Monat. Die Kostenbeiträge für den Kindergarten sind auch während der 3-wöchigen Sommerferien-Schließung fällig.

Der Kostenbeitrag ist ein Monatsbeitrag; eine anteilige Berechnung bei Eintritt während des Monats oder zum Beginn oder Ende des Kindergartenjahres findet nicht statt. Lediglich bei einem Eintrittsdatum nach dem 15. eines Monats wird der Kostenbeitrag für diesen Monat auf die Hälfte des regulären Monatsbeitrags reduziert. Ab dem Folgemonat ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten.

Erfolgt die Aufnahme eines Kindes vor Erreichen der nächsten Altersstufe, so sind bis zum entsprechenden Monates des Geburtstages die Kostenbeiträge der vorhergehenden Altersgruppe zu entrichten. Der Kostenbeitrag ist dabei für den jeweiligen Monat vollständig nach der vorherigen Altersstufe zu berechnen, auch wenn der Geburtstag im Laufe des Monats liegt.
Beispiel: Hat ein Kind am 18.02.2026 seinen dritten Geburtstag und wird es am 10.01.2026 aufgenommen, so sind für den Monat Januar sowie für den gesamten Monat Februar die Beiträge der U3-Altersstufe zu zahlen; ab dem 01.03.2026 gelten die Beiträge der Ü3-Altersstufe.

Bei einem Wechsel der Altersstufe wird der Monat, in dem der Geburtstag liegt, vollständig nach dem bisherigen Kostenbeitrag abgerechnet.
Der Übergang in die nächste Altersstufe erfolgt jeweils zum 1. des auf den Geburtstag folgenden Monats.
 

 

Mittagsverpflegung und Modulzukäufe

Die aktuelle Höhe der Kostenbeiträge für Modulzukäufe und Mittagsverpflegung ist auf der Homepage der Gemeinde Einhausen einsehbar.

Die Mittagsverpflegung wird nach individueller Inanspruchnahme abgerechnet, nach einer tatsächlichen Betreuungsdauer von mehr als 6 Stunden ist ein Mittagessen obligatorisch.

Bei Kleinkindern werden die Kosten für die Mittagsverpflegung ab dem Monat fällig, in dem die reguläre Mittagsverpflegung in Anspruch genommen wird. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung trifft die Leitung der jeweiligen Einrichtung.

Zusätzlich zu den gewählten Betreuungszeiten besteht die Möglichkeit, die Betreuungsdauer durch Modulzukäufe individuell zu verändern. Gegen einen Kostenbeitrag können Stunden außerhalb der vereinbarten Betreuungszeit zugekauft werden. Bei einer ursprünglich gewählten Betreuungsdauer von z.B. 5 Stunden kann das Kind in Absprache mit der Leitung auch bis zu 9 Stunden betreut werden. Modulzukäufe sind vorab mit der Einrichtungsleitung abzustimmen. Die Kostenbeiträge für Mittagsverpflegung und Modulzukäufe unterliegen, im Gegensatz zu den Kostenbeiträgen, keinerlei Reduzierung.

Reduzierte Kostenbeiträge für Geschwisterkinder

  • Geschwisterkinder erhalten eine Kostenbeitragsreduzierung von 50 %, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung besuchen.
  • Die Reduzierung gilt nur für das Kind mit den günstigeren Kostenbeiträgen.
  • Die Reduzierung bezieht sich nur auf den Bereich Kindergarten inklusive des evangelischen Kindergartens.
  • Wenn eine Kostenbeitragsübernahme in voller Höhe erfolgt, gilt dieses Kind bei der Berechnung nicht als Geschwisterkind, und die Kostenbeitragsermäßigung für das zweite Kind entfällt.
  • Eine Reduzierung für Kindergarten/Betreute Grundschule findet nicht statt.

Einkommensabhängige Gebührenreduzierung

Die Gemeinde Einhausen möchte Familien, deren Gebühren nicht vom Träger der Jugendhilfe übernommen werden und ein Familieneinkommen von unter 31.200 € jährlich erzielen, unterstützen.
Zu diesem Zweck enthält die aktuelle Gebührensatzung eine Reduzierung der Grundgebühren unterhalb dieser Einkommensgrenze.
Gebühren für Stundenzukäufe und Mittagessen werden von dieser Regelung nicht erfasst. 

Die Unterstützung der Gemeinde soll nachrangig gegenüber dem Träger der Jugendhilfe sein.
Somit ist es notwendig, zunächst die Übernahme der Betreuungsgebühren beim Kreis Bergstraße zu beantragen. 

Maßgeblich für die Bemessung des Einkommens ist das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene, zu versteuernde Einkommen der Eltern.
Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.
Lebt ein Elternteil nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind, so bleibt dessen Einkommen unberücksichtigt.

Das Ende des Bemessungszeitraumes des Einkommenssteuerbescheides darf nicht länger als 18 Monate in der Vergangenheit liegen.
So ist der Einkommensteuerbescheid 2011 (Ende des Bemessungszeitraumes 31.12.2011) bis zum 01.07.2013 gültig und löst im Monat der Abgabe eine Reduzierung aus.
Eine einmal gewährte Reduzierung gilt bis zum 01.07 des Folgejahres. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist erneut ein Einkommenssteuerbescheid vorzulegen.
Geschieht dies nicht, tritt in diesem Monat wieder die volle Gebührenpflicht (reguläre Grundgebühr) ein.

Die reduzierte Gebühr wird dann erst wieder in dem Monat gewährt, in dem ein neuer Einkommensteuerbescheid unterhalb der Einkommensgrenze vorgelegt wird.

Somit sind folgende Voraussetzungen für eine Reduzierung zu erfüllen:

  1. Der Kreis Bergstraße hat die Übernahmen der Betreuungsgebühren abgelehnt. Ein entsprechender schriftlicher Bescheid liegt vor.
  2. Auf dem/n Einkommenssteuerbescheid/en ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 31.200 € verzeichnet.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie eine Reduzierung der Betreuungsgebühren beantragen.
Andere Belege oder Nachweise sind nicht zielführend und werden nicht akzeptiert.
Die genannten Unterlagen können formfrei in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.