Mittagsverpflegung und Modulzukäufe

Die aktuelle Höhe der Kostenbeiträge für Modulzukäufe und Mittagsverpflegung ist auf der Homepage der Gemeinde Einhausen einsehbar.

Die Mittagsverpflegung wird nach individueller Inanspruchnahme abgerechnet, nach einer tatsächlichen Betreuungsdauer von mehr als 6 Stunden ist ein Mittagessen obligatorisch.

Bei Kleinkindern werden die Kosten für die Mittagsverpflegung ab dem Monat fällig, in dem die reguläre Mittagsverpflegung in Anspruch genommen wird. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung trifft die Leitung der jeweiligen Einrichtung.

Zusätzlich zu den gewählten Betreuungszeiten besteht die Möglichkeit, die Betreuungsdauer durch Modulzukäufe individuell zu verändern. Gegen einen Kostenbeitrag können Stunden außerhalb der vereinbarten Betreuungszeit zugekauft werden. Bei einer ursprünglich gewählten Betreuungsdauer von z.B. 5 Stunden kann das Kind in Absprache mit der Leitung auch bis zu 9 Stunden betreut werden. Modulzukäufe sind vorab mit der Einrichtungsleitung abzustimmen. Die Kostenbeiträge für Mittagsverpflegung und Modulzukäufe unterliegen, im Gegensatz zu den Kostenbeiträgen, keinerlei Reduzierung.