Reduzierte Kostenbeiträge für Geschwisterkinder

  • Geschwisterkinder erhalten eine Kostenbeitragsreduzierung von 50 %, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung besuchen.
  • Die Reduzierung gilt nur für das Kind mit den günstigeren Kostenbeiträgen.
  • Die Reduzierung bezieht sich nur auf den Bereich Kindergarten inklusive des evangelischen Kindergartens.
  • Wenn eine Kostenbeitragsübernahme in voller Höhe erfolgt, gilt dieses Kind bei der Berechnung nicht als Geschwisterkind, und die Kostenbeitragsermäßigung für das zweite Kind entfällt.
  • Eine Reduzierung für Kindergarten/Betreute Grundschule findet nicht statt.