Hintergrundbild, Blume mit Maikäfer

Kostenübernahme

Das Bildungs- und Teilhabepaket kann von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 24 Jahre in Anspruch genommen werden, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf

  • Leistungen nach dem SGB II 
  • Leistungen nach dem SGB XII 
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem AsylbLG 

haben.

Es werden z. B. folgende Leistungen gefördert:

  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),

 

Benötigen Sie Unterlagen oder haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Ansprechpartner in der Verwaltung des Marktfleckens Frielendorf:

Torsten Waldeck   
Tel.: 05684 9999-12
E-Mail: ordnungsamt@frielendorf.de