Betreuungsgebühren für Kinder im Krippenalter
(für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr)
- Die Betreuungsgebühr für die ganztägige Betreuung für das Einzelkind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr beträgt 285,00 Euro.
- Die Betreuungsgebühr für die Betreuung von bis zu 7 Stunden insgesamt für das Einzelkind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr beträgt 228,00 Euro.
- Die Betreuungsgebühr für die Betreuung von bis zu 6 Stunden insgesamt für das Einzelkind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 215,00 Euro.
Betreuungsgebühren für Kinder im Kindergartenalter
(für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt)
Die Betreuungsgebühr für die ganztägige Betreuung für das Einzelkind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beträgt nach Abzug des Landeszuschusses nach §32c
im Jahr 2024 |
51,84 Euro |
im Jahr 2025 |
54,13 Euro |
Die Betreuungsgebühr für die Betreuung von bis zu 7 Stunden insgesamt für das Einzelkind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beträgt nach Abzug des Landeszuschusses nach §32c
im Jahr 2024 |
21,84 Euro |
im Jahr 2025 |
24,13 Euro |
Die Betreuungsgebühr für die Betreuung von bis zu 6 Stunden insgesamt für das Einzelkind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beträgt nach Abzug des Landeszuschusses nach §32c
im Jahr 2024 |
0 Euro |
im Jahr 2025 |
0 Euro |
Verpflegungsentgelt (städtische Kitas)
Das Verpflegungsentgelt (inclusive Teegeld) pro Kind und Monat beträgt
im Jahr 2024 |
75,00 Euro |
im Jahr 2025 |
80,00 Euro |