Wir haben hier ein paar wichtige Informationen für Sie zusammen gestellt:
Bildung und Teilhabe kann von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 24 Jahre in Anspruch genommen werden, die eine allgemeine- oder berufsbildene Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf
- Leistungen nach dem SGB II (Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)
haben.
Antragsformulare erhalten Sie hier (Externer Link).