Rechtsanspruch

Für Kinder von 1-3 Jahren:

Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kann sowohl durch einen Platz in der Kindertagesstätte als auch bei einer Kindertagespflegeperson erfüllt werden.

 

 

Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt:

Kinder ab 3 Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte.

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Kindertagesstätte, sondern nur auf einen Betreuungsplatz. Dieser kann auch außerhalb Ihres Stadtteiles liegen und/oder nicht dem gewünschten Umfang entsprechen, z.B. halbtags anstatt ganztags.