Gebühren und Satzungen

Betreuungsgebühren gemäß § 2 der Gebührensatzung über die Kostenbeiträge bei der Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Weimar (Lahn)

Ab 01.08.2025

Aufnahme-/Wechselgebühr

Für eine/n Aufnahme bei Wechsel der Angebotsform oder Wechsel der Tageseinrichtung für Kinder, einmalig je Aufnahme in eine Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde oder je Wechsel der Angebotsform oder je Wechsel in eine andere Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde wird eine Gebühren in Höhe von 10,00 € erhoben.

 

Kindergarten (ab 3 Jahre)

Für eine Betreuung am Vormittag (6 Stunden) werden keine Gebühren erhoben. (Angebotsform 1) 

Für eine Betreuung von 07:00 - 15:00 Uhr  monatlich 52,00 € (Angebotsform 2)

Für eine ganztägige Betreuung von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr monatlich 105,00 € (Angebotsform 3)

Für eine Betreuung am Vormittag plus max. 3 festgelegte Tage pro Woche Betreuung bis 17:00 Uhr monatlich 63,00 € (Angebotsform 4)

 

Krippe (bis 3 Jahre)

Für eine ganztägige Betreuung von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr monatlich 331,00 € (Angebotsform 5)

Für eine Betreuung von 07:00 Uhr - 15:00 Uhr monatlich 264,00 € (Angebotsform 6)

 

Geschwisterkinder

Für ein weiteres Kind derselben Familie im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder leben, welches gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder in der Gemeinde besucht, erfolgt je nach Betreuungszeit eine Ermäßigung des Kostenbeitrages von 50 %. Die jeweils höchste Gebühr ist in voller Höhe zu entrichten.

Für ein drittes und jedes weitere Kind einer Familie im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder leben, welches gleichzeitig mit zwei anderen Kindern eine Tageseinrichtung für Kinder in der Gemeinde besucht 0,00 €.

 

Verpflegungskosten

Die Abrechnung des Mittagstisches erfolgt monatlich nach der Anzahl der für ein Kind bestellten Mahlzeiten. Zurzeit liegt der Betrag für eine Mahlzeit bei 4,20 €

 

 

Im Anhang finden Sie außerdem die aktuellen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die gemeindlichen Kindertagesstätten der Gemeinde Weimar (Lahn).