ARCHIV Konzeptionen

Jede Einrichtung muss bei Inbetriebnahme ein sogenanntes Kurzkonzept nachweisen. Darin sind die Grundlagen der pädagogischen Ausrichtung festgehalten. Im laufenden Betrieb werden die Konzeptionen fortlaufend mit den Teams überarbeitet und aktualisiert. Für die Tiefenarbeit sind daher die sogenannten Konzeptionstage vorgesehen, an denen die Teams sich ausschließlich dieser Themen widmen und die Einrichtung daher geschlossen bleibt. In jeder Einrichtung gibt es also ein Konzept, das die täglichen Abläufe und Inhalte vorgibt und erklärt. Bei Abschluss des Betreuungsvertrags stimmen Sie diesem mit Ihrer Unterschrift zu.

Sollten Sie dazu Fragen haben, ist die Einrichtungsleitung für Sie der richtige Ansprechpartner.