Jede Einrichtung hat eine eigene Gebührenordnung, die die anfallenden Gebühren und Verpflegungsentgelte regelt. Diese sind jederzeit auf der städtischen Homepage oder auf WebKITA einsehbar. Die Gebühren und Verpflegungsentgelte können je nach Einrichtung unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie, dass die genauen Beträge in den jeweiligen hinterlegten Gebührenordnungen nachzulesen sind. Die Gebühren und Verpflegungsentgelte werden monatlich erhoben, auch wenn Schließzeiten wie Ferien oder andere Ausnahmen in diesem Monat anfallen.