Kostenübernahme Verpflegungsentgelt/Gebühren

Sollten Familien einen Anspruch auf Gutscheine aus dem Bildungs- & Teilhabepaket haben oder eine Gebührenübernahme durch die wirtschaftliche Jugendhilfe erhalten, müssen die Bescheide bzw. Gutscheine umgehend nach Erhalt bei der Kita-Verwaltung, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, abgegeben werden. Dies kann auch per E-Mail an kinderbetreuung@gernsheim.de geschehen, allerdings müssen die Anlagen in guter Qualität übermittelt werden, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten – dies geschieht in Ihrem Interesse.

Gehen die Gutscheine und Bewilligungen vor Fälligkeit der Abbuchungen ein, müssen Sie nicht in Vorkasse treten, da wir direkt mit den Leistungsträgern, wie bspw. dem Jobcenter oder der Kreisverwaltung, abrechnen. Sollten Sie die Unterlagen jedoch zu spät beantragen oder verspätet einreichen, sind Sie verpflichtet, die Gebühren zunächst selbst zu zahlen und erhalten unter Umständen erst wesentlich später eine Rückerstattung.