Laut § 24 Abs. 4 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, den Eltern spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn mitzuteilen, ob ein Betreuungsplatz für ihr Kind zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass Sie spätestens drei Monate vor dem geplanten Startdatum eine Rückmeldung vom Träger der Einrichtung, die einen Platz anbieten kann, erhalten.
Die Platzvergabe im U3-Bereich in den beiden kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen Kinderkrippe Eulennest und Bewegungskita Rheinakrobaten erfolgt im Austausch der Leitungskräfte. Für die jeweilige Platzzuteilung sind verschiedene Kriterien zu beachten, z. B. Betreuungsbedarf der Eltern und Erziehungsberechtigten, die Gruppenstruktur in den Betreuungseinrichtungen. Die Kriterien laufen im Hintergrund und sind für Sie nicht einsehbar, für unsere Aufgaben der qualifizierten, fachlichen Betreuung Ihrer Kinder aber ausschlaggebend. Wir stellen sicher, dass der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllt wird, bitten aber um Verständnis, dass wir nicht immer Wünsche erfüllen können. Sollten Sie den angebotenen Betreuungsplatz nicht annehmen, verwirken Sie den Rechtsanspruch auf einen Platz und das Verfahren beginnt neu.
Ü3-Plätze (für Kinder über drei Jahren) werden in der Regel zweimal im Jahr, meist im Frühjahr und Spätsommer, unter allen Kindertageseinrichtungen (sowohl kommunale als auch konfessionelle Einrichtungen), in Form eines Trägertreffens, vergeben. In Einzelfällen (z.B. bei Zuzug) findet auch eine unterjährige Platzzuteilung statt. Dabei fließen die angegebenen Betreuungsbedarfe und hinterlegten Informationen der Eltern in die Entscheidung ein.
Darüber hinaus werden soziale Kriterien bei der Platzzuteilung berücksichtigt. Setzen Sie sich diesbezüglich mit der Kita-Verwaltung in Verbindung.