Bei Stattfinden und benötigter Inanspruchnahme des Sommernotdienstes sind von beiden Erziehungsberechtigten Bescheinigungen des jeweiligen Arbeitgebers vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass beide Erziehungsberechtigte keinen Erholungsurlaub während der Sommerschließzeit der Kinderbetreuungseinrichtung nehmen können.
Die Notbetreuung findet in einer Gernsheimer Kindertageseinrichtung statt. Wir weisen darauf hin, dass der Notdienst mit pädagogischen Fachkräften aus allen Gernsheimer Einrichtungen geplant wird. In Krankheitsfällen kann dies abweichen.
Die Betreuungszeit ist von Montag bis Freitag von 08:00 – 14:00 Uhr. Der pädagogische Alltag während des Notdienstes kann vom Regelbetrieb Ihrer gewohnten Einrichtung abweichen.
Eine Kostenübernahme erfolgt nur im Rahmen bereits bestehender Übernahmen bezüglich der Verpflegungsentgelte und Betreuungsgebühren. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit der Kita-Verwaltung auf. Eine Senkung der anfallenden Kosten der Notbetreuung durch Geschwisterermäßigungen sind nicht möglich .
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aus der UN-Kinderechtskonvention hervorgeht, dass es für die Kinder grundlegend ist, zu einem anderen Zeitpunkt einen Erholungsurlaub machen zu können und bitten Sie, diesen für Ihr Kind einzuplanen. Ein alternativer Urlaubszeitraum ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Sommernotdienstes und ist verbindlich bei der Anmeldung per Mail mitzuteilen.
Sollten Sie eine Notbetreuung benötigen, bitten wir Sie, Ihren Bedarf bis spätestens 31.10. des aktuellen Jahres bei der Kindertagesstättenverwaltung, per E-Mail an kinderbetreuung@gernsheim.de mit dem Betreff „Anmeldung Notbetreuung (Folgejahr)“, anzumelden und geben zusätzlich an:
- Vor- und Nachname des Kindes
- Wohnanschrift
- Kinderbetreuungseinrichtung
- gewünschter Zeitraum der Notbetreuung
- verbindlicher Alternativurlaub
Ihre Anmeldung per Mail stellt eine verbindliche Anmeldung mit Zahlungspflicht dar.