Für einen geplanten Zuzug nach Gernsheim bitten wir Sie, eine entsprechende Vormerkung über WebKITA vorzunehmen und sich mit der Kita-Verwaltung in Verbindung zu setzen. Sollte noch keine Ummeldung des Wohnorts erfolgt sein, benötigen wir einen Nachweis des Zuzugs (z.B. ein geschwärzter Mietvertrag).
Sollten Sie sich entscheiden, Ihren Wohnort in eine andere Kommune zu verlegen, sprich aus Gernsheim wegzuziehen, verlieren Sie den Anspruch auf den Betreuungsplatz mit dem Datum Ihrer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt Ihrer neuen Wohnadresse. Umzüge müssen umgehend mitgeteilt werden. Wir empfehlen daher, bereits mit Unterschrift des neuen Mietvertrags einen Antrag auf einen Kitaplatz am neuen Wohnort zu stellen und sich frühzeitig über die Betreuungssituationen in der Zuzugskommune zu informieren.