1. Änderungssatzung Kostenbeitragssatzung

1. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme
des Kinderhauses der Gemeinde Großkrotzenburg
(Kostenbeitragssatzung)


Aufgrund von § 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) in der
Fassung vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert am 21. Juli. 2023 GVBI.
S. 607 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 16. Februar 2023 (GVBl. I S. 90), §§ 1 bis 6a und 9, 10 des Hess. Gesetztes über
kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt
geändert am 20. Juli 2023 (GVBI. I S. 582) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde
Großkrotzenburg in ihrer Sitzung am 02.02.2024 die nachstehende 1. Änderungssatzung zur
Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde
Großkrotzenburg beschlossen.

Artikel 1
§ 5 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme des
Kinderhauses der Gemeinde Großkrotzenburg wird wie folgt geändert:

§ 5 Verpflegungsentgelt
Das Verpflegungsentgelt für die in der Tageseinrichtung für Kinder angebotene
Mittagsverpflegung beträgt:
1. Pauschal je Monat                                    100,00 Euro
2. Einzelessen (max. 12 Portionen/Monat)     5,00 Euro/Portion
Das Verpflegungsentgelt ist für jedes Kind in voller Höhe zu zahlen. Das Verpflegungsentgelt
(Pauschale je Monat) wird im Zeitraum der hessischen Ferien taggenau erstattet.


Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 1. Änderungssatzung mit den hierzu ergangenen
Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit
maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind.

Großkrotzenburg, 05. Februar 2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Großkrotzenburg


Theresa Neumann
Bürgermeisterin