1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Großkrotzenburg

Amtliche Bekanntmachung
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Großkrotzenburg
Aufgrund der §§ 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. April 2018 (GVBl. S. 69) und der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 30. Okt. 2019 (GVBl. S. 310), §§ 1 bis 6a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und Jugendhilfe- in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 6 G vom 04. August 2019, (BGBl. I S. 1131) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg in ihrer Sitzung am 29. November 2019 nachstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Großkrotzenburg beschlossen.


Artikel 1
§ 4 der Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Großkrotzenburg wird wie folgt geändert:

§ 4 Betreuungszeiten


Das Kinderhaus ist an Werktagen (montags bis freitags) in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Während der gesetzlichen Sommerferien in Hessen wird das Kinderhaus in der 2. und 3. Ferienwoche geschlossen.
Bekanntgaben über weitere Sonderschließzeiten erfolgen durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Großkrotzenburg und durch Aushang im Kinderhaus.


Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 1. Änderungssatzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind.


Großkrotzenburg, 06. Dezember 2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Großkrotzenburg


gez. Thorsten Bauroth
Bürgermeister