Geschwisterermäßigung

Besuchen zwei Kinder einer Familie im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder leben, gleichzeitig Tageseinrichtungen nach dem HKJGB im Stadtgebiet und liegt das Familienbruttojahreseinkommen unter 75.000 Euro, kann die Stadt den Kostenbeitrag für das Kind mit dem niedrigsten Kostenbeitrag auf Antrag um 50 Prozent ermäßigen, sofern dieses Kind eine städtische Tageseinrichtung besucht.

Besuchen drei oder mehr Kinder einer Familie im Sinne von Absatz 1 gleichzeitig eine Tageseinrichtung nach dem HKJGB im Stadtgebiet und liegt das Familienbruttojahreseinkommen unter 80.000 Euro, kann die Stadt den Kostenbeitrag für das dritte Kind oder das Kind mit dem niedrigsten Kostenbeitrag auf Antrag erlassen.

Für die Ermittlung des Familieneinkommens gelten die Regelungen des Wohngeldgesetzes und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften; dabei bleibt das Kindergeld unberücksichtigt.

Wer eine Ermäßigung des Kostenbeitrages beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen mitzuteilen und nachzuweisen, die für die Gewährung der Ermäßigung maßgeblich sind. Änderungen dieser Tatsachen sind der Stadt unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen sind alle zum Nachweis erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Eine Ermäßigung des Kostenbeitrages kann frühestens ab Beginn des Monats gewährt werden, in dem der Antrag bei der Stadt eingeht. Bis zum Nachweis sämtlicher Voraussetzungen für eine Ermäßigung ist der volle Kostenbeitrag zu zahlen.

Eine Ermäßigung wirkt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Antrag gestellt wurde oder bis zum Wegfall der für die Gewährung der Ermäßigung maßgeblichen Tatsachen. Beim Wegfall dieser Tatsachen endet die Ermäßigung mit dem Ablauf des dem Wegfall vorangegangenen Monats. Eine Weitergewährung der Ermäßigung über das Ende des Kalenderjahres hinaus bedarf eines neuen Antrages.

Zusatz- und Sonderleistungen sowie die Verpflegungspauschale sind von der Ermäßigung ausgenommen.

 

Sie planen eine Geschwisterermäßigung zu beantragen? Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch. 

Frau Monika Fend         06190 - 970 145

Frau Christiane Hirth    06190 - 970 251

Frau Ira Schaefer         06190 - 970 146