Aufnahmekriterien

Das webKITA Portal Hünstetten ist ein zentrales Vormerksystem für einen Kinderbetreuungsplatz (Krippe und Kindergarten). Die Platzvermittlung erfolgt anhand bestimmter Aufnahmekriterien (§24 Abs. 1 SGB VIII). Entscheidend sind die Folgende Kriterien:

  • Sind die Erziehungsberechtigten berufstätig oder befinden Sie sich in einer Ausbildung/einem Studium?
  • Ist die/der Erziehungsberechtigte alleinerziehend?
  • Erhält die Familie Leistungen/Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB II)?
  • Besteht ein besonderer Förderbedarf des Kindes (Sprach-, Gesundheits- und Entwicklungsförderung)?
  • Ist die Familie aus anderen Gründen besonders belastet?
  • Wie alt ist das Kind?

Die Kriterien sind gesetzlich bindend und handlungsleitend – für alle Kindertageseinrichtungen die finanziell gefördert werden. Darüber hinaus können Einrichtungen, je nach Träger, weitere Kriterien für die Belegung ihrer Plätze festgelegen:

  • Eine ausgewogene Mischung von Alter und Geschlecht innerhalb einer Gruppe
  • Geschwisterkinder in der Kita