Sie können Ihr Kind bzw. Ihre Kinder für eine beliebige Anzahl von Betreuungsangeboten vormerken. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind immer nur für Betreuungsangebote vorzumerken, die Sie auch tatsächlich annehmen würden. Sobald Sie ein Betreuungsangebot in einer Betreuungseinrichtung erhalten haben, dass Ihrem gewünschten Betreuungsumfang entspricht, kann der Rechtanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder von eins bis zum Schulbeginn umgesetzt werden. Wenn Sie dieses Angebot ablehnen, verlieren Sie den Anspruch auf Schadenersatz.
Sie können beliebig viele Vormerkungen erstellen. Geben Sie jedoch nur Vormerkungen für Ihr Kind in den Einrichtungen ab, deren Platzangebot Sie auch tatsächlich annehmen würden!