Was passiert, wenn ich mein Kind vorgemerkt habe?

Sie können Ihr Kind bzw. Ihre Kinder für eine beliebige Anzahl von Betreuungsangeboten vormerken. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind immer nur für Betreuungsangebote vorzumerken, die Sie auch tatsächlich annehmen würden. Sobald Sie ein Betreuungsangebot in einer Betreuungseinrichtung erhalten haben, dass Ihrem gewünschten Betreuungsumfang entspricht, kann der Rechtanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder von eins bis zum Schulbeginn umgesetzt werden. Wenn Sie dieses Angebot ablehnen, verlieren Sie den Anspruch auf Schadenersatz.

Grundsätzlich gilt:

  • Sie erhalten 3-6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin eine Rückmeldung, welche Kita Ihnen ein Platzangebot machen kann.
  • Wenn Sie ein Platzangebot ablehnen, bleiben Ihre anderen Vormerkungen bestehen. Sie können warten, bis ein passenderes Platzangebot zu einem späteren Zeitpunkt versendet wird. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn kurzfristig ein Platz frei wird aufgrund eines Umzuges.
  • Wenn Sie ein Platzangebot und die Einladung zum Vertragsgespräch bestätigen, bleibt der angebotene Betreuungsplatz und der Einladungstermin für die folgenden zehn Werktage reserviert.
  • Wenn es beim Gespräch in der Einrichtung zum Abschluss des Betreuungsvertrages kommt, werden Ihre Vormerkungen desgleichen Betreuungssegmentes (gleiche Altersstufe) gelöscht. Kommt es nicht zum Abschluss eines Betreuungsvertrages, werden Ihre Vormerkungen wieder aktiviert. Sie können dann ein neues Angebot aus Ihren vorgemerkten Einrichtungen erhalten.
  • Sie können jedoch erneut eine Vormerkung registrieren, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Einrichtung wechseln möchten.

Wir empfehlen:

Sie können beliebig viele Vormerkungen erstellen. Geben Sie jedoch nur Vormerkungen für Ihr Kind in den Einrichtungen ab, deren Platzangebot Sie auch tatsächlich annehmen würden!