Familien, die einen Umzug nach Hünstetten planen, können sich im webKITA Portal Hünstetten vormerken. Dazu geben Sie die aktuelle Adresse (zum Beispiel aus Frankfurt) ein. Unser webKITA Portal fragt Sie dann in regelmäßigen Abständen, ob Sie schon eine Hünstetter Adresse haben, damit Sie Ihre Angaben aktualisieren können. Um einen Betreuungsvertrag oder eine Betreuungsvereinbarung zu schließen, ist eine Hünstetter Adresse erforderlich.
In den Hünstetter Kindertageseinrichtungen werden nur in Ausnahmefällen auswärtige Kinder (das heißt Kinder aus anderen Kommunen) betreut. Dies ist davon abhängig, ob noch ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Teilweise werden auch Plätze für eine vereinbarte Zeit befristet.
Wenn Sie einen Wegzug aus Hünstetten planen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind bereits frühzeitig in einer Kindertagesbetreuung Ihres neuen Wohnortes vorzumerken. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist von der jeweiligen Wohnortgemeinde zu erfüllen.
Die Anzahl der Hünstetter Kinder, welche einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, kann je nach Zeitpunkt und Vormerkungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Hünstetten übersteigen. Deshalb ist es uns nicht immer möglich, Ihnen weiterhin den Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Betreuung gegenüber der Gemeinde Hünstetten besteht mit Wegzug nicht mehr.
Bitte informieren Sie bei Umzugsplänen umgehend Ihre Einrichtungsleitung, damit Sie mit der Kitaverwaltung einen guten individuellen Übergang für Ihr Kind schaffen können.
Wenn Sie innerhalb Hünstetten umziehen, können Sie im webKITA Portal Hünstetten eine neue Vormerkung anlegen, unabhängig davon, ob Ihr Kind bereits einen Betreuungsplatz hat oder nicht.
Sollten Sie bereits einen Platz haben (z.B. in der Kita Görsroth), geben Sie bitte in der Eingabemaske ein, dass ein „Wechselwunsch“ besteht (z.B. in die Kita Beuerbach).