Ab wann kann ich mein Kind vormerken?

 

Für Kinder von 0 bis 3 Jahren (Kindertagespflege und Einrichtungen für Unterdreijährige):

Wenn Sie einen Betreuungsbedarf haben, können Sie Ihr Kind ab der Geburt vormerken. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt.

Beispiel: Ihr Kind wird am 10.10.2022 1 Jahr alt. Eine Aufnahme wäre ab dem 10.10.2022 möglich. Sie können auswählen, ob Sie Ihr Kind ab dem 10.10.22 in die Kita bringen und den kompletten Monat Oktober bezahlen, oder ob Sie den Platz ab dem 1.11.22 wahrnehmen möchten, sofern Sie ein Platzangebot einer Kita besteht.

Rechtsanspruch: Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 Absatz 2 SGB VIII). Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kann sowohl durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung als auch in Tagesfamilien erfüllt werden.

Der Betreuungsumfang richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Falls Sie Interesse an einer Tagespflegeperson haben, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu dieser auf. Eine Vormerkung über das Portal ist nicht möglich.

 

Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schulbeginn:

Sie können Ihr Kind ab der Geburt vormerken.

Falls Ihr Kind bereits die Krippe besucht hat, ist es trotzdem nötig, dass Sie Ihr Kind für den Kindergarten/Elementarbereich vormerken. Es ist keine Garantie, dass Ihr Kind einen Platz in derselben Einrichtung erhält. Wir versuchen natürlich, dies zu ermöglichen.

Rechtsanspruch: Kinder ab 3 Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem Kindergarten (§ 24 Absatz 3 SGB VIII). Dieser Anspruch kann durch eine Betreuung in Tagesfamilien ergänzt werden.

 

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung, sondern nur auf einen Betreuungsplatz. Dieser kann in einer Einrichtung (Krippe oder Kindergarten) oder in einer Tagesfamilie sein und kann (wenn keine anderen Plätze mehr verfügbar sind) auch außerhalb Ihres Stadtteiles liegen.