Die Kosten der Betreuung hängen von dem jeweiligen Träger, dem Alter, der Art der Betreuung und des gebuchten Betreuungsmoduls des jeweiligen Kindes ab. Die aufgeführten Gebühren werden für die gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen erhoben.
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Hünstetten vom 21.06.2018 nimmt die Gemeinde seit dem 01.08.2018 an dem Landesprogramm zur Freistellung von der Kita-Gebühr teil. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Freistellung von 6-Std.-Plätzen sowie die anteilige Freistellung der Betreuungsplätze, die über die Grundversorgung von 6 Std. hinausgehen.
Bitte beachten Sie: Auch für Kinder, die in einer Krippengruppe ihr drittes Lebensjahr bis zum 15. eines Monats erreichen, erhalten Sie die Freistellung der Betreuungsgebühr für den Monat. Sollte Ihr Kind jedoch kurz vor dem dritten Geburtstag (bis zu zwei Monaten davor) neu in eine Kindergartengruppe aufgenommen werden ("vorgezogene Aufnahme"), gilt ab Aufnahme die Entgeltregelung für Kinder im Elementarbereich ohne die Freistellung (da das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht erreicht hat).
Zeitraum der Gültigkeit: 01.01.2024-31.12.2024
Der in der Spalte "zu erhebende Gebühr" angegebene Betrag ist von den Eltern mtl. einzuziehen.
Zu allen Betreuungsformen über 6 Stunden (unabhängig ob Krippen- oder Regelplatz) muss jeweils noch die Verpflegungspauschale (VP) hinzugerechnet werden.
Die in obiger Tabelle genannten Gebührensätze beinhalten ausdrücklich NICHT die VP.
Die Benutzungsgebühren sowie die Verpfelgungspauschale erhöhen sich automatisch jährlich zum 01.01. um 3%.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hünstetten, reduziert sich die Betreuungsgebühr in allen Entgeltstufen um die Hälfte.
Voraussetzung ist, dass alle Kinder der Familie mit dem gleichen ersten Wohnsitz in Hünstetten gemeldet sind.
Für Kinder in Kindertageseinrichtungen kann bei den zuständigen Ämtern ein Antrag für die Kostenübernahme gestellt werden. |