Die Aufnahme in die Villa Unibunt steht vorrangig den Studierenden der Universität Landau zu. An zweiter Stelle werden Kinder von Bediensteten der Universität Landau aufgenommen. Die Kinder von städtischen Familien werden nachrangig aufgenommen, sofern Plätze von den Hochschulzugehörigen nicht belegt werden können.
Das Einzugsgebiet für die Aufnahme, von Kindern ohne Hochschulbezug, ist begrenzt auf Rheinland-Pfalz und dem umliegenden Einzugsgebiet der Kindertagesstätte.