Die Kindertagespflege bietet Familien ein Betreuungsangebot, welches sich vor allem an Kinder in den ersten drei Lebensjahren richtet. Bis zu fünf Kinder werden von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson im familiären Umfeld, im eigenen Privathaushalt oder in angemieteten Räumen, betreut. Es wird nach § 43 SGB VIII eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gefordert. Die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson ist der einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt.
Zudem ist es möglich sein Kind / seine Kinder im elterlichen Haushalt durch eine qualifizierte Kinderbetreuungspersonen betreuen zu lassen. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.
Geldleistungen und Kostenbeiträge für Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern, bestimmt der Hochtaunuskreis in seiner Satzung.
Die Kindertagespflegevermittlung bietet Familien und qualifizierten Kindertagespflegepersonen / Kinderbetreuungspersonen folgendes:
Durch folgende Akteure wird die Qualität der Kindertagespflege im Hochtaunuskreis sichergestellt:
Über unsere Homepage der Stadt Königstein im Taunus erhalten Sie Informationen für Eltern, Interessierte und bereits qualifizierte Kindertagespflegepersonen; über Veranstaltungen sowie einen authentischen Einblick in die Kindertagespflege und weitere spannende Themen.
Bei weiteren Fragen zur Kindertagespflege in Königstein im Taunus stehen wir Ihnen gerne per Mail an kindertagespflege@koenigstein.de oder telefonisch unter 06174 / 202-268 zur Verfügung.