Für genaue Einzelfälle lesen Sie bitte die Entgeltregelung für Kitas in der Stadt Korbach (steht unter diesem Text als Download bereit) oder melden Sie sich bei uns.
Der Kita-Platz kostet 1,00 € je vertraglich vereinbarter Betreuungsstunde pro Tag. Das Betreuungsentgelt wird als Monatsbeitrag festgesetzt. Es ist auch während der Schließzeiten zu zahlen. Alle Kinder mit erstem Wohnsitz in Hessen werden ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt für eine Betreuungszeit von bis zu 6 Stunden täglich von Kindergartenentgelten für die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit freigestellt. Für längere Betreuungszeiten zahlen Sie ein um 130,00 € monatlich reduziertes Kindergartengeld.
Das bedeutet:
Betreuungszeit | U3 | Ü3 |
5,5 Stunden pro Tag 27,5 Wochenstunden | 119 € | - |
6,0 Stunden pro Tag 30,0 Wochenstunden | 130 € | - |
6,5 Stunden pro Tag 32,5 Wochenstunden | 141 € | 11 € |
7,0 Stunden pro Tag 35,0 Wochenstunden | 152 € | 22 € |
7,5 Stunden pro Tag 37,5 Wochenstunden | 163 € | 33 € |
8,0 Stunden pro Tag 40,0 Wochenstunden | 173 € | 43 € |
8,5 Stunden pro Tag 42,5 Wochenstunden | 184 € | 54 € |
9,0 Stunden pro Tag 45,0 Wochenstunden | 195 € | 65 € |
10,0 Stunden pro Tag 50,0 Wochenstunden | 217 € | 87 € |
10,5 Stunden pro Tag 52,5 Wochenstunden | 228 € | 98 € |
Hinzu kommen bei Bedarf die Kosten für das Mittagessen.
Ja, es gibt folgende Ermäßigungen:
Geschwisterermäßigung
Falls zwei oder mehr Kinder mit erstem Wohnsitz in Korbach einer Familie gleichzeitig einen Kindergarten in der Stadt Korbach besuchen, wird das Kindergartenentgelt nur für das älteste Kind, das nicht ganz oder teilweise von Kindergartenentgelten freigestellt ist, erhoben.
Ortsteilermäßigung
Für die Kinder aus den Ortsteilen ohne Kindergarteneinrichtung oder entsprechende Betreuungsmöglichkeiten, die einen Kindergarten in der Kernstadt oder in einem anderen Ortsteil besuchen, wird das Kindergartenentgelt um 8 € monatlich ermäßigt. Bei gleichzeitigem Besuch mehrerer Kinder derselben Personensorgeberechtigten wird die Ermäßigung nur einmal gewährt.
Die Betreuungseinrichtungen können für einen besonderen Betreuungsbedarf über die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit hinaus im Rahmen ihrer Kapazitäten Zukaufstunden anbieten. Zukaufstunden werden monatlich abgerechnet. Das Entgelt beträgt 3,00 € je angefangener Stunde. Es werden immer volle Stunden berechnet.
In besonderen sozialen Härtefällen kann das zu zahlende Betreuungsentgelt auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Über den Antrag entscheidet der Magistrat der Kreis- und Hansestadt Korbach.