Betreuungskosten und Ermäßigungen

Für genaue Einzelfälle lesen Sie bitte die Entgeltregelung für Kitas in der Stadt Korbach (steht unter diesem Text als Download bereit) oder melden Sie sich bei uns.

Der Kita-Platz kostet 1,00 € je vertraglich vereinbarter Betreuungsstunde pro Tag. Das Betreuungsentgelt wird als Monatsbeitrag festgesetzt. Es ist auch während der Schließzeiten zu zahlen. Alle Kinder mit erstem Wohnsitz in Hessen werden ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt für eine Betreuungszeit von bis zu 6 Stunden täglich von Kindergartenentgelten für die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit freigestellt. Für längere Betreuungszeiten zahlen Sie ein um 130,00 € monatlich reduziertes Kindergartengeld.

Das bedeutet:

Betreuungszeit                   
U3        
Ü3      
5,5 Stunden pro Tag 
27,5 Wochenstunden
119 €-
6,0 Stunden pro Tag
30,0 Wochenstunden
130 €-
6,5 Stunden pro Tag
32,5 Wochenstunden
141 €11 €
7,0 Stunden pro Tag
35,0 Wochenstunden
152 €22 €
7,5 Stunden pro Tag
37,5 Wochenstunden
163 €33 €
8,0 Stunden pro Tag
40,0 Wochenstunden
173 €43 €
8,5 Stunden pro Tag
42,5 Wochenstunden
184 €54 €
9,0 Stunden pro Tag
45,0 Wochenstunden
195 €65 €
10,0 Stunden pro Tag
50,0 Wochenstunden
217 €87 €
10,5 Stunden pro Tag
52,5 Wochenstunden
228 €98 €


Hinzu kommen bei Bedarf die Kosten für das Mittagessen.

 

Kann man von den Kosten befreit werden?

  • Die Übernahme der Betreuungskosten kann beim Landkreis Waldeck-Frankenberg beantragt werden. Auch das geht ganz einfach online auf der Webseite des Landkreises.
  • Die Übernahme der Mittagsverpflegung kann beim Landkreis Waldeck-Frankenberg oder Jobcenter Waldeck-Frankenberg beantragt werden. Auch das funktioniert online.

 

Gibt es Ermäßigungen?

Ja, es gibt folgende Ermäßigungen:

  • Geschwisterermäßigung
    Falls zwei oder mehr Kinder mit erstem Wohnsitz in Korbach einer Familie gleichzeitig einen Kindergarten in der Stadt Korbach besuchen, wird das Kindergartenentgelt nur für das älteste Kind, das nicht ganz oder teilweise von Kindergartenentgelten freigestellt ist, erhoben.

  • Ortsteilermäßigung
    Für die Kinder aus den Ortsteilen ohne Kindergarteneinrichtung oder entsprechende Betreuungsmöglichkeiten, die einen Kindergarten in der Kernstadt oder in einem anderen Ortsteil besuchen, wird das Kindergartenentgelt um 8 € monatlich ermäßigt. Bei gleichzeitigem Besuch mehrerer Kinder derselben Personensorgeberechtigten wird die Ermäßigung nur einmal gewährt.

 

Außervertragliche Zusatzbetreuung (Zukaufstunden)

Die Betreuungseinrichtungen können für einen besonderen Betreuungsbedarf über die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit hinaus im Rahmen ihrer Kapazitäten Zukaufstunden anbieten. Zukaufstunden werden monatlich abgerechnet. Das Entgelt beträgt 3,00 € je angefangener Stunde. Es werden immer volle Stunden berechnet.

 

Härtefallregelung

In besonderen sozialen Härtefällen kann das zu zahlende Betreuungsentgelt auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Über den Antrag entscheidet der Magistrat der Kreis- und Hansestadt Korbach.