„Alle Sinne ansprechen, um ganzheitliches Erleben möglich zu machen!“
In unserer Kindertageseinrichtung begleiten wir Ihr Kind in seiner Entwicklung zu einem selbstständigen Menschen mit eigener Persönlichkeit. Ihr Kind wird mit seinen Stärken gesehen und angenommen. Als Akteur seiner Entwicklung hat jedes Kind sein eigenes Tempo. Es erfährt in der Gemeinschaft der Gruppe und den pädagogischen Mitarbeitern ein solidarisches Miteinander, das auf Vertrauen basiert.
Die Altersstruktur in unserer Einrichtung ist in drei Bereiche gegliedert.
In der Regenbogengruppe (u3) spielen, singen und erleben Kinder das Miteinander im Alter von vier Monaten bis drei Jahren.
Die Mond- und Sternschnuppengruppe sind unsere sogenannten „Mittelkindergruppen“ für Kinder von ca. 2,5 bis fünf Jahren.
In der Sonnengruppe bilden alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr eingeschult werden, eine annähernd altershomogene Gruppe. Dies entspricht dem Alter von fünf bis sechs Jahren. In diese Gruppe gehen darüber hinaus auch Kinder, die eigentlich zu den Mittelkindern gehören. Diese sind in ihrer Entwicklung bereits weiter und bekommen in der Sonnengruppe die Möglichkeit ihre Fähigkeiten frühzeitig auszubauen. In der Sonnengruppe erfahren die Kinder zusätzliche Projekte zur Ernährung und zur Stärkung des Selbstbewusstseins.
Je nach Alter der Kinder sind die Gruppen mit unterschiedlichen Möbeln, Spielen, Konstruktions- und Gestaltungsmaterial ausgestattet.
Wir orientieren uns in der Umsetzung unserer Ziele an den Werten und Leitlinien des christlichen Menschenbildes und begegnen einander mit Respekt.
Wichtig ist uns dabei, dass ihr Kind jeden Tag mit Spaß, Freude und Genuss erlebt.
Kita - Lebensort des Glaubens
Als katholische Einrichtung bringen wir den Kindern die Inhalte des Glaubens nahe und machen christliches Zusammenleben erfahrbar. Ihr Kind hört aber auch von anderen Religionen, um ein Verständnis und Miteinander für andere Religionen zu erlangen.
Bewegungskindergarten
Im November 2010 erhielt unsere Kindertageseinrichtung das Zertifikat des Landesportbundes NRW „Bewegungskindergarten“, das im Jahr 2014 um den Pluspunkt Ernährung erweitert wurde. Alle Erzieherinnen haben das Zertifikat „Bewegungserziehung im Kleinkind und Vorschulalter“ (BiKuV)
Familienzentrum NRW
Im Juli 2015 hat unser Bewegungskindergarten St. Martin das Zertifikat Familienzentrum NRW erhalten. Das Gütesiegel Familienzentrum NRW wird über einen Zeitraum von vier Jahren vergeben. Danach wird das Familienzentrum alle vier Jahre in einem Re-Zertifizierungsverfahren überprüft.
Als Familienzentrum kümmern wir uns um die verschiedenen Belange der Familien im Umfeld, bieten Beratung und Unterstützung mit Hilfe von verschiedenen Kooperationspartnern.
Buchungsmodell 35 Stunden Flex + 3. Für unsere Eltern bieten wir seit dem 01.11.2024 ein neues Buchungsmodell an.
Eltern können das Modell 35 Std. Flex + 3 buchen. Dies ermöglicht Eltern unregelmäßig bis zu drei Stunden mit zu buchen ohne das weitere Kosten entstehen.
Über das neue Buchungsmodell können Sie sich auf der Homepage unseres KiTa-Verbundes informieren:
https://www.kitas-st-gudula.de/kita-verbund/informationen
Aufnahmekriterien für das Kindergartenjahr 2025/2026:
Hinweise:
Zunächst erfolgt eine Platzvergabe zum 01.08.2025 nach den aufgeführten Kriterien. Eine unterjährige Aufnahme ist dem Verfahren hintenanzustellen.
Die Betriebserlaubnis bildet mit den entsprechenden Gruppenformen und den darin vorgesehen Altersmischungen, die Grundlage für die Aufnahmekriterien. Diese können jährlich verändert und angepasst werden. Es gibt auch die Möglichkeit Gruppenformen anteilig einzusetzen.
o Gruppenform I: 20 Plätze (davon vier bis sechs Plätze u3)
o Gruppenform II: 10 Plätze + 2 Überhangplätze möglich (davon 3 – 5 Plätze u2)
o Gruppenform III: 20 – 25 Plätze
• Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gilt für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr!
Die Aufnahmekriterien sind in dieser Rangfolge festgelegt:
1) Priorität
• 1. Wunsch der Eltern durch Kennzeichnung „Priorität 1“ im Anmeldeportal webKITA des Kreises Borken. Es gilt die Anmeldeliste zum Stichtag 01.11.2024.
2) Kinder von Mitarbeiter/-innen (pädagogische Mitarbeiter*innen im KiTa-Verbund Pfarrei St. Gudula)
• Sollte es sich bei den Kindern um gebietsfremde Kinder handeln (Mitarbeiterin wohnt mit der Familie in einer anderen Stadt) muss eine Abstimmung mit dem Kreisjugendamt Borken erfolgen.
3) Geschwisterkinder von Bestandskindern
• Dies gilt für Geschwisterkinder, die zeitgleich mit dem Bestandskind die Einrichtung besuchen werden.
4) Ausnahmefälle
Es gibt bestimmte Ausnahmefälle, die eine Aufnahme von Kindern begründen. Folgende Kriterien können zum Beispiel für Ausnahmefälle zum Tragen kommen:
• Kinder mit besonderem pädagogischem oder gesundheitlichem Bedarf (Kind erhält intensive Unterstützung durch zusätzliche Dienste, wie Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes oder anderer Institutionen).
• Nachgewiesener Ausfall von wesentlichen Betreuungspersonen.
• Kind lebt mit einem Elternteil allein, es gibt keine weitere Unterstützung durch Angehörige oder Freunde.
• Junge Eltern, die sich noch in der Ausbildung befinden.
• Kinder mit traumatischen Erfahrungen durch Flucht o. a. Begebenheiten.
Die Ausnahmefälle werden im Einzelfall geprüft und in den zuständigen Gremien beraten, bevor ein Platzangebot erfolgen kann.
5) Alter des Kindes
Hinweis:
In jedem Aufnahmekriterium gilt das Alter der Kinder zu berücksichtigen – ältestes Kind zuerst!
Anzahl der freien Plätze in unseren sechs Kindertageseinrichtungen des KiTa-Verbundes Pfarrei St. Gudula im Kindergartenjahr 25/26:
Stand Mai 2024 – Einzelne Veränderungen in der Platzzahl können sich noch ergeben, siehe Infokasten „Information zu den freien Plätzen“!
Kindertageseinrichtung St. Georg:
• Insgesamt stehen 22 freie Plätze in der Einrichtung zur Verfügung.
• Davon sind 6 freie Plätze im ü3-Bereich der Waldgruppe.
• Davon sind 2 freie Plätze im ü3 Bereich der Stammeinrichtung.
• Davon sind 14 freie Plätze im u3 Bereich der Stammeinrichtung.
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Kindertageseinrichtung St. Gudula:
• Insgesamt stehen 13 freie Plätze in der Einrichtung zur Verfügung.
• Davon sind 4 freie Plätze im ü3 Bereich.
• Davon sind 9 freie Plätze im u3 Bereich.
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Kindertageseinrichtung St. Marien:
• Insgesamt stehen 16 freie Plätze in der Einrichtung zur Verfügung.
• Davon sind 3 freie Plätze im ü3 Bereich.
• Davon sind 13 freie Plätze im u3 Bereich.
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Kindertageseinrichtung St. Martin:
• Insgesamt stehen 24 freie Plätze in der Einrichtung zur Verfügung.
• Davon sind 6 freie Plätze im ü3 Bereich.
• Davon sind 18 freie Plätze im u3 Bereich.
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Kindertageseinrichtung St. Pius:
• Insgesamt stehen 12 freie Plätze in der Einrichtung zur Verfügung.
• Davon sind 0 - 4 freie Plätze im ü3 Bereich.
• Davon sind 8 - 12 freie Plätze im u3 Bereich.
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Kindertageseinrichtung Zur Hl. Familie:
• Insgesamt stehen 25 - 27 freie Plätze in der Einrichtung zur Verfügung.
• Davon sind 9 - 11 freie Plätze im ü3 Bereich.
• Davon sind 16 freie Plätze im u3 Bereich.
Information zu den freien Plätzen:
1. Die Anzahl der freien Plätze kann sich geringfügig durch Weg- und Zuzüge in einem Kindergartenjahr verändern.
2. Die Anzahl der freien u3 Plätze wird in u2 und u3 Plätze unterteilt.
3. Die genau Aufteilung der freien u2 und u3 Plätze hängt von den festgelegten Gruppenformen ab. Diese werden im Februar eines Jahres, bei den Trägergesprächen festgelegt.
4. Zunächst wird mit den Gruppenformen des Vorjahres geplant, diese können sich aber aufgrund der Anmeldesituation verändern, die sich auf die Anzahl der freien Plätze auswirken kann.
Anmeldephase:
1. Die Anmeldephase geht vom 01. Mai bis zum 31. Oktober eines Jahres.
2. Später eingehende Anmeldungen werden in der Regel nachrangig berücksichtigt.
3. Wenn Sie sich in webKita registriert haben, ist es notwendig, sich telefonisch oder persönlich in der Kita zu melden.
4. Besichtigungstermine der Kita finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles - St. Gudula Rhede (kitas-st-gudula.de).
5. Die erste Phase der Platzvergabe erfolgt ab dem 10. November eines Jahres.
6. Weitere Platzvergaben erfolgen dann in der Regel nach den Trägergesprächen im Februar eines Jahres.
Vertretungsregelung: Die Kitas im Kita-Verbund St. Gudula vertreten sich gegenseitig.