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Evang. Kita 'Arche Noah'

Zertifizierter Bewegungskindergarten


Ansprechpartner
Frau Heike Geisler

Anschrift
Vreden
Wagnerstraße 7
48691 Vreden


Evang. Kita 'Arche Noah'
Alter der Kinder
Kinder von 3 Jahren bis Schulbeginn
Kinder von 0-3 Jahren

Alter der Kinder in den Gruppen
Kinder von 1-6 Jahren

Anzahl betreuter Kinder
weniger als 100 Kinder

Anzahl Gruppen
fünf Gruppen

Öffnungszeiten
Mo-Do: 07:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr: 07:30 Uhr - 16:30 Uhr


Mittagessen
Mit Mittagessen
Weitere Kriterien
Beta-Gütesiegel für Qualitätsmanagement
zertifizierte Bewegungskita


In unserem Evangelischen Kindergarten Arche Noah bereichern bis zu 98 Kinder unsere tägliche Arbeit, davon bis zu 28 Kinder im U3 Bereich.


Wir arbeiten angelehnt an den Situationsorientierten Ansatz, das heißt, wir greifen die Interessen und Themen der Kinder auf. Sie lernen in altersgemischten Gruppen voneinander und sind Akteure ihrer eigenen Entwicklung. Diese Entwicklung begleiten, beobachten, unterstützen, dokumentieren und reflektieren die pädagogischen Fachkräfte.


Bewegung und Körpererfahrungen sind für uns als Bewegungskindergarten im Alltag unerlässlich, da sie die Basis für die kindliche Entwicklung sind und die Eigenaktivität und Selbstständigkeit der Kinder fördern. Neben unserer großen Bewegungshalle steht unser großzügiges Außengelände den Kindern täglich, bei Wind und Wetter zur Verfügung.


Gemäß unserem Leitbild: „Lasset die Kinder zu mir kommen“(Mk 10,13-16) und dem Situationsorientierten Ansatz haben alle Kinder in unserer Einrichtung das Recht in ihrer Individualität angenommen zu werden. Bei uns sind alle Kinder willkommen!
Dementsprechend arbeiten wir inklusiv und nehmen Kinder mit allen Formen von Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen und anderen Auffälligkeiten bei uns auf.


Unsere Gruppen sind nach dem Raumkonzept nach Prof. Mahlke eingerichtet. Dieses Konzept kommt den Bedürfnissen der Kinder in besonderer und vielfältiger Weise entgegen.


Unser multiprofessionelles Team verfügt über zahlreiche Zusatzqualifikationen und bildet sich regelmäßig fort.


Als evangelischer Kindergarten ist für uns die religiöse Erziehung wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Wir leben und erleben den Glauben im Alltag und leiten unser Handeln aus dem christlichen Menschenbild ab.


Sie möchten noch mehr erfahren?
Dann melden Sie sich unter mail@ev-kiga-arche.de und wir schicken Ihnen gerne unsere Kurzkonzeption zu.

Aufnahmekriterien Ev. Kindergarten Arche Noah Vreden

Gemäß §9 des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) hat der Rat der Tageseinrichtung Kriterien für die Aufnahme von Kindern vereinbart. Bei einer Gesetzesänderung werden diese Kriterien zeitnah überprüft.

Annahme von Aufnahmeanträge

Über das Portal „webkita“ können sich die Eltern für einen Platz für Ihr Kind bis zum 31.10. für das kommende Kindergartenjahr vormerken lassen. Für ein Platzangebot sind entsprechende Aufnahmekriterien entscheidend und finden explizit dann Anwendung, wenn es mehr Anmeldungen als Kita-Plätze gibt.

Allgemeine Aufnahmekriterien

 Vorgegebene Altersstruktur (die durch das Jugendamt des Kreises Borken vorgegeben ist) bzw. die Bestandssicherung der Einrichtung.
 Kinder aus der Einrichtung, die vorher bereits einen U3- Platz innehatten (gegenüber externen Anmeldungen) haben Vorrang.

Danach werden vorrangig Kinder mit Rechtsanspruch aufgenommen, die die folgenden Kriterien erfüllen (hierbei gibt es ein entsprechendes Punktesystem, welches in der Kita auf Nachfrage eingesehen werden kann)

1. Alter: Kinder, die im darauffolgenden Jahr schulpflichtig werden und damit den Kindergarten nur noch ein Jahr lang besuchen könnten, haben bei der Belegung der Ü3-Plätze Vorrang.

Bei den übrigen Kindern werden die untenstehenden Kriterien angewendet.

2. Soziale Härtefälle*: Kinder aus Familien, die sozial oder wirtschaftlich benachteiligt sind

3. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, soweit hierfür die Betreuungsbedingungen vorliegen
4. Geschwisterkinder von in der Einrichtung verbleibenden Kindern
UND/ODER im Sommer aus der Einrichtung zu entlassenden Kindern
sofern diese bereits mit der Kita vertraut sind
5. Bewusste Entscheidung für den Kindergarten ( Konzeption, Konf. Kdg., o.ä.), bzw. Angabe von Erstwunsch bei der Anmeldung
6. Konfession: Kinder evangelischer Konfession
Kinder anderer Konfession
7. Berufstätigkeit
Alleinerziehende berufstätige Mutter oder Vater
oder doppelte Berufstätigkeit der Eltern.
Elternteil Vollzeit, 1 Elternteil zwischen 50-100%
1 Elternteil Vollzeit, 1 Elternteil bis zu 50%

* mögliche soziale Härtefälle:
• Soziale Gründe (z.B.: Alleinerziehende, problematische Familienverhältnisse wie z.B. Sucht, Alkohol, Gewalt, Pflegefall in der Familie, engste Wohnverhältnisse, arbeitslose Eltern, usw.)
• Erzieherische Gründe (z.B.: Einzelkindsituation, Überforderung von Eltern z.B. durch schnelle Geburtenfolge o. Behinderung/Krankheit in der Familie, mangelndes Sprachvorbild im Elternhaus, Probleme in der frühkindlichen Sozialisation, Jugendhilfe in der Familie hält Betreuung für notwendig, usw.)
• Medizinische oder psychologische Gründe (frühkindliche Entwicklungsstörungen, Schutz vor Überbehütung bei vorhandenem Krankheitsbild oder Behinderung, Beitrag zur „Normalisierung“ des Lebensalltags von langzeiterkrankten Kindern, Fluchterfahrung, usw.

Die übrigen Plätze werden dem Alter (ältestes U3 Kind bzw. ältestes Ü3 Kind) besetzt.
Nov. – Feb.
März – Juni
Juli – Okt.

Für die 45-Stunden-Buchung gilt:
Das vom Jugendamt vorgegebene Stundenkontingent soll nicht überschritten werden.
Es gelten die Aufnahmekriterien nach SGB VIII § 24 (1).

Sollte das Kontingent möglicherweise überschritten werden gilt zur Auswahl:
1. Berufstätigkeit (beider Eltern), Beginn einer Ausbildung eines Elternteils bei gleichzeitiger Berufstätigkeit des anderen Elternteils bzw. Aufnahme einer Eingliederungsmaßnahme (siehe SGB VIII, §24). Hierfür verlangen wir die Vorlage einer Arbeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber bzw. eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung inklusive Arbeitszeiten.
2. Kinder mit besonderem Förderbedarf nach SGB VIII § 24 Abs. 1
3. Geschwisterkinder von in der Einrichtung verbleibenden Kindern
4. Alter

Die Aufnahmekriterien werden regelmäßig mit dem Elternbeirat überprüft.

Bei Betreuungsbedarf während unserer Sommer-Schließzeiten sprechen Sie uns bitte frühzeitig an- wir finden dann gemeinsam eine Betreuungsmöglichkeit!

Träger
Verbund für Tageseinr. für Kinder im Kirchenkreis ST-COE-BOR

Dachverband
Diakonie Westfalen

Anzahl der Einrichtungen
21-50 Kindertageseinrichtungen

Trägerart
Evangelische Kirche