Ferienbetreuung

In der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland werden die Sommerferien langfristig vereinbart. Die übrigen Ferientermine werden von den Ländern selbst bestimmt.

 

Auch für die Kindertageseinrichtungen wirken sich diese Ferienregelungen aus. Das Kindergartenjahr entspricht dem Schuljahr, beginnt also am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Demzufolge sind auch die Elternbeiträge für das gesamte Kindergartenjahr zu entrichten. So führt eine Abmeldung eines Kindes vor oder nach den Sommerferien beispielsweise nicht zu einer Reduzierung des Elternbeitrages, da auch die Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung ganzjährig anfallen.

 

Die Kindertageseinrichtungen regeln Schließungszeiten - insbesondere in Ferienzeiten oder bei Tagen der „Brauchtumspflege“ wie z.B. Karneval oder Schützenfest - in eigener Verantwortung nach Abstimmung mit dem Träger, der Elternvertretung und den anderen Kindertageseinrichtungen im Ort. Während der Schließungszeiten von Einrichtungen werden je Ort Regelungen mit den anderen Kindertageseinrichtungen getroffen, die dann bei Bedarf Kinder während der Schließung der „eigenen Einrichtung“ betreuen.

 

Über den nachfolgenden Link finden Sie aktuelle Ferienregelungen der jeweiligen Bundesländer: Hier.