Die Kindertagespflege ist ein öffentliches, qualifiziertes Angebot inbesondere für Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren.
Die Kindertagespflege hat den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie fördert die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und unterstützt und ergänzt dabei die Bildung und Erziehung in der Familie.
Kindertagespflege wird von qualifizierten, anerkannten Tagesmüttern und –vätern angeboten.
Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, unabhängig von einer Berufstätigkeit der Eltern. Besonders für Eltern, die ihre Berufstätigkeit oder Ausbildung besser mit der Familie vereinbaren möchten, ist diese Form der Betreuung attraktiv, da sie sehr flexibel ist.
Die Belegungsplanung erfolgt über die zuständige Fachberatung (siehe Kontakt).
Die Kindertagespflege findet zumeist im Haushalt der Tagespflegeperson statt. In familiärer Atmosphäre erfolgt die Betreuung in einer kleinen Gruppe bis zu fünf Kindern.
Charakteristisch ist die persönliche, flexible und gleichzeitig familienähnliche Betreuung und Förderung der Kinder. Die Kindertagespflegeperson ist eine feste Bezugsperson, die speziell Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren Sicherheit und Verlässlichkeit bietet.
Die Arbeit in der Kindertagespflege orientiert sich individuell an dem jeweiligen Kind. Anhand seiner persönlichen Stärken, Interessen und Bedürfnissen wird das Kind ganzheitlich wahrgenommen und gefördert.
Tagespflegepersonen verfügen über anerkannte Qualifikationen zur Kindertagespflege und bilden sich stetig weiter. Sie zeichnen sich durch ihre Persönlichkeit, Kompetenzen und Motivation zur Betreuung von Kindern aus. Sie arbeiten eng mit Eltern, anderen Tagespflegepersonen und ihrer Fachberatung zusammen.
Haben Sie Interesse, Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen zu lassen oder haben Sie weitere Fragen, dann nehmen Sie gerne Kontakt zur Fachberatung auf (siehe Kontakt).
Kontaktpersonen beim Kreis Borken, Koordination Heiden Rhede Velen |
Kontaktpersonen beim Sozialdienst katholischer Frauen Heek Legden Schöppingen Stadtlohn
Südlohn Vreden |
Eltern können einen Antrag gem. § 23 SGB VIII auf Kindertagespflege stellen.
Die Eltern zahlen einen Elternbeitrag je nach Einkommen, Alter des Kindes und dem Umfang der Betreuungszeiten. Besuchen Kinder einer Familie bereits eine Kindertageseinrichtung ist die Betreuung des Geschwisterkindes beitragsfrei. In diesem Fall wird nur ein Elternbeitrag erhoben (jeweils der höhere).
Nachfolgend finden Sie den Antrag auf Kindertagespflege, den Folgeantrag für die Kindertagespflege und die Elternbeitragsinformationen: