Erklärungsbögen (45-Stunden-Buchungen / U1-Betreuung)

45-Stunden-Erklärungsbogen

Der Kreis Borken hat darauf hinzuwirken, dass den Eltern im Kreisgebiet ein bedarfsgerechtes Angebot von Ganztagsplätzen (45 Stunden) für ihre Kinder zur Verfügung steht (§ 24 SGB VIII). Bei Ganztagsplätzen werden die Kinder regelmäßig täglich zwischen sieben und neun Stunden betreut.

In den letzten Jahren stieg der Bedarf nach Kindertagesbetreuung dynamisch an – dazu beigetragen hat zu einem Teil auch die starke Zunahme an 45-Stunden-Buchungen. Ein weiterer Ausbau von Betreuungsplätzen ist jedoch begrenzt, insbesondere auch durch den Fachkräftemangel in den pädagogischen Berufen. Der genaue Bedarf an Ganztagsplätzen soll daher nachvollzogen werden, um diese an Familien vergeben zu können, die einen entsprechenden Bedarf belegen können. Der Kreis Borken ist zudem im Falle einer starken Steigerung der 45-Stunden-Buchungen dem Familienministerium des Landes NRW gegenüber begründungspflichtig. Dabei kommt es auf die Erklärung zum Bedarf für eine 45-Stunden-Betreuung an (§ 33 Abs. 3 NRWKiBiz 2020).

Um die Bedarfe nach Ganztagsplätzen nachvollziehen zu können, hat der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken einen Erklärungsbogen für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte entwickelt. Dieser wird zur Erklärung des Bedarfs für eine 45-Stunden-Betreuung ausgefüllt, z.B. bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile mit entsprechenden Arbeitszeiten, Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder bei Pflege von Angehörigen. Zudem enthält der Erklärungsbogen Vordrucke für Bescheinigungen, die von Arbeitgebern, Bildungsträgern oder betreffenden Institutionen auszufüllen sind.

Den Erklärungsbogen für das Kindergartenjahr 2023/24 sowie für das Kita-Jahr 2024/25 können Sie hier herunterladen.
Untenstehend finden Sie eine Anleitung zum Upload des Erklärungsbogens in webKita.


 

Erklärungsbogen für unter einjährige Kinder

Die anhaltend steigende Bedarfsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und der Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern lassen eine enger werdende Versorgungslage erwarten. Für Kinder unter einem Jahr gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz noch nicht unmittelbar (§ 24 Abs. 1 SGB VIII). Im Rahmen der öffentlichen Solidargemeinschaft ist es wichtig, nicht benötigte oder nicht für alle umsetzbare Bedarfe zu differenzieren und Plätze an die Familien zu vergeben, die einen dringenderen Bedarf (z.B. Erwerbstätigkeit, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche, Berufliche Bildungsmaßnahme, Schulausbildung oder Hochschulausbildung, besondere Belastungen oder ähnliche Gründe) haben. Um diese Bedarfe nachvollziehen zu können, hat der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken einen Erklärungsbogen für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte entwickelt.

Den Erklärungsbogen für das Kindergartenjahr 2024/25 können Sie hier herunterladen.