Kosten der Betreuung

 

Übersicht Gebühren Stand:01.03.2025

 

Kinder zwischen 1 und 3 Jahre   U 3

Zeit                                       

Kindergartengebühr

Freizustellende Gebühr

Anteilige Kindergartengebühr

(Gebührenanteil über 6 Std.)

Verpflegungsentgelt

07:00 – 12:30 Uhr

126,04 Euro

0,00 Euro

126,04 Euro

zzgl. optionales Verpflegungsentgelt

07:00 – 13:00 Uhr

137,50 Euro

0,00 Euro

137,50 Euro

zzgl. optionales Verpflegungsentgelt

07:00 – 15:00 Uhr

183,33 Euro

0,00 Euro

183,33 Euro

zzgl. Verpflegungsentgelt

07:00 – 17:00 Uhr

229,17 Euro

0,00 Euro

229,17 Euro

zzgl. Verpflegungsentgelt

 

 

Kinder ab 3 Jahren

Zeit                                        

Kindergartengebühr

Freizustellende Gebühr

Anteilige Kindergartengebühr

(Gebührenanteil über 6 Std.)

Verpflegungsentgelt

07:00 – 12:30 Uhr

126,04 Euro

126,04 Euro

0,00 Euro

Kein Mittagessen möglich

07:00 – 13:00 Uhr

137,50 Euro

137,50 Euro

0,00 Euro

Kein Mittagessen möglich

07:00 – 15:00 Uhr

183,33 Euro

125,00 Euro

45,83 Euro

zzgl. Verpflegungsentgelt

07:00 – 17:00 Uhr

229,17 Euro

125,00 Euro

91,67 Euro

zzgl. Verpflegungsentgelt

 

 

…. Betrifft Kita Mäuseburg und Kita Kinderhaus Langgöns

 

Geschwisterkinder

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie einen Kindergarten der Gemeinde, beträgt die Betreuungsgebühr für das zweite Kind ein Viertel der Betreuungsgebühr.

 

Verpflegungsentgelt, Spiele- und Getränkepauschale

(1) Das Verpflegungsentgelt wird auf 4,00 €/Tag festgesetzt.

(2) Nimmt ein Kind ausnahmsweise am Mittagessen teil, so beträgt das
       Verpflegungsentgelt 4,00 €/Tag.

(3) Das Verpflegungsentgelt wird pro Betreuungstag erhoben, ausgenommen bei
      entschuldigtem fehlen.

(4) Das Verpflegungsentgelt wird durch die Gemeindekasse erhoben.

(5) Die Höhe der monatlichen Spiele- und Getränkepauschale wird von der jeweiligen
     Einrichtung selbst festgelegt und von den Erziehungsberechtigten direkt erhoben.