1. Wofür kann ich webKITA Nidda verwenden?

webKITA Nidda bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich über die Betreuungsplatzangebote der Kindertageseinrichtungen in Nidda informieren und durch die Suchoption gemäß ihrer individuellen Betreuungskriterien das passende Betreuungsangebot finden. Außerdem können Sie ihr Kind durch Anlegen eines Benutzerkontos bei Ihren gewünschten Einrichtungen direkt online vormerken.

 

2. Warum sollte ich ein Benutzerkonto anlegen?

Durch Ihre Registrierung bei webKITA Nidda erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Bereich. Hier können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz vormerken und Betreuungsplatzangebote sowie Nachrichten von der Kita-Verwaltung erhalten. Sie erhalten somit alle wichtigen Informationen zu Ihrem Betreuungsplatz auf einen Blick.

 

3. Warum muss ich mein Kind vormerken?

In webkita Nidda werden die Vormerkungen zentral erfasst. Alle Betreuungsplätze werden ausschließlich über webKITA Nidda vermittelt.

 

4. Wie lang ist die Wartezeit für einen Betreuungsplatz? Bekommen alle vorgemerkten Kinder einen Betreuungsplatz?

Die Vergabe von Betreuungsplätzen erfolgt nach den Kritrien des § 24 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII. Die Auslastung der Kindertagesstätten spielt dabei auch eine Rolle.

Wie lange Sie auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind warten müssen, ist daher unterschiedlich und kann nicht vorhergesagt werden.

 

5. Wie viele Vormerkungen kann ich erstellen?

In webKITA Nidda können Sie Vormerkungen für bis zu 8 Einrichtungen erstellen.

 

6. Wann erfahre ich, ob ich einen Betreuungsplatz bekomme?

Sobald ein geeignetes Betreuungsplatzangebot für Ihr Kind vorliegt, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Eltern ohne eigenes Benutzerkonto erhalten ein Angebot auf dem Postweg.

Es werden keine Absagen versendet. Das angemeldete Kind bleibt im System, bis es einen Platz bekommt oder die Eltern die Vormerkung löschen.

   

7. Kann ich einen Kita-Platz in Nidda erhalten, wenn ich nicht in Nidda wohne?

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen Btreuungsplatz in einer unserer städtischen Einrichtungen, wenn Sie nicht in Nidda wohnen oder aus Nidda weg ziehen. Dies ist nur möglich, wenn freie Betreuungsplätze vorhanden sind und keine Niddaer Kinder mehr für einen Betreuungsplatz vorgemerkt sind.

 

8. Ich möchte nach Nidda ziehen. Kann ich mein Kind über webKITA Nidda vorab vormerken?

Ja, bei einem geplanten Umzug nach Nidda ist es möglich in webKITA Nidda eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz zu erstellen. Den geplanten Umzug sollten Sie dann im Bemerkungsfeld eintragen.

  

9. Habe ich durch mehrere Benutzerkonten eine höhere Chance auf einen Betreuungsplatz?

Nein. Durch mehrere Benutzerkonten ist es dem System nicht mehr möglich die gültige Vormerkung ihrem Kind zuzuordnen und dadurch sinkt Ihre Chance auf ein Betreuungsplatzangebot. Mehrere Benutzerkonten oder falsche Angaben verzögern den gesamten Vermittlungsprozess.

 

10. Mein Kind hat eine Behinderung oder eine Entwicklungsverzögerung. Wie finde ich einen geeigneten Betreuungsplatz?

In Nidda ist es in den meisten Kindertageseinrichtungen möglich, Kinder mit und ohne (drohender) Behinderung oder Entwicklungsverzögerung gemeinsam zu betreuen. Den besonderen Förderbedarf ihres Kindes sollten Sie im Kommentarfeld bei der Vormerkung erläutern.

 

11. Muss ich Geld bezahlen, um mich bei webKITA Nidda zu registrieren?

Nein. webKITA Nidda wird vom Magistrat der Stadt Nidda kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

12.   Wie können Eltern ohne Internetzugang ihr Kind vormerken?

Für Eltern ohne Zugang zum Internet ist es möglich ihr Kind im Rathaus, Fachgebiet 03.2 - Kindertagesstätten (Wilhelm-Eckhardt-Platz, 63667 Nidda / EG Zimmer 20 -21) persönlich anzumelden.

1. Wer muss Betreuungsgebühren zahlen?

Grundsätzlich sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) der Kinder, die eine Kita oder Tagespflege besuchen, zur Zahlung von Gebühren verpflichtet.

 

2. Warum muss ich Betreuungsgebühren zahlen?

Die Betreuungsgebühren werden in der aktuellen Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Nidda vom 12.07.2005 über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Nidda festgelegt.

 

3. Wie hoch sind die Gebühren?

Die Höhe der Betreuungsgebühren ist abhängig vom Alter Ihres Kindes und dem von Ihnen gewählten Betreuungsmodul. Es besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Benutzungsgebühren zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Familienbruttoeinkommen.

 

4. Ab wann muss ich Betreuungsgebühren zahlen?

Betreuungsgebühren sind monatliche Gebühren. Sie sind ab dem Monat zu zahlen, der als Betreuungsbeginn im Betreuungsvertrag vereinbart wurde. Die Gebühr ist auch bei vorübergehender Schließung der Einrichtung (z.B. Ferien, Feiertage) zu zahlen.

 

5. Muss ich Änderungen meines Einkommens mitteilen?

Ja, wenn Sie einen Zuschuss bewilligt bekommen haben, sind Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Unabhängig von eingetretenen Änderungen ist das Einkommen jährlich zu aktualisieren. Hierzu werden Sie nicht automatisch aufgefordert, sondern müssen dem selbständig nachkommen!

  

6. Können Betreuungsgebühren rückwirkend festgesetzt werden?

Ja. Elternbeiträge dürfen bis zu vier Jahre rückwirkend erhoben und überprüft werden.

 

7. Können die Gebühren von der Stadt Nidda abgebucht werden?

Ja, Sie können die Betreuungsgebühren monatlich von der Stadtkasse abbuchen lassen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben im Fachgebiet 03.2 - Kindertagesstätten senden.

 

8. Bekomme ich Bescheide über die Benutzungsgebühren nicht mehr per Post?

Wenn Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse ein webKITA Benutzerkonto angelegt haben, dann werden alle Bescheide digital in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt. Sie erhalten dann keine Bescheide mehr per Post, sondern werden per E-Mail informiert, sobald ein Schreiben hinterlegt wurde. Sie finden alle hinterlegten Schreiben im Menü unter "Bescheide".

1. Wofür muss ich ein Benutzerkonto anlegen?

Durch Ihre Registrierung bei webKITA Nidda erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Bereich. Hier können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz vormerken und Betreuungsplatzangebote sowie Nachrichten von der Kita-Verwaltung erhalten. So haben Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Betreuungsplatz auf einen Blick.

Nachdem Sie einen Betreuungsplatz erhalten haben, werden in Ihrem Benutzerkonto alle Schreiben zu den Elternbeiträgen hinterlegt. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald ein neues Schreiben hinterlegt wurde.

 

2. Kann ich in meinem Benutzerkonto Angaben wie z.B. meine Anschrift verändern?

Ja. Sie können Ihre persönlichen Daten jederzeit im Menüpunkt „Stammdaten“ anpassen.

 

3. Kann ich mein Benutzerkonto wieder löschen?

Ja. Sie können Ihr Benutzerkonto zu jeder Zeit selbst löschen. Beachten Sie dabei, dass durch Ihre Löschung alle gespeicherten Daten inklusive der erstellten Vormerkungen aus webKITA Nidda unwiderruflich entfernt werden. Die ggfs. in Ihrem Benutzerkonto hinterlegten Bescheide werden ebenfalls gelöscht.

 

4. Was passiert, wenn ich mich mit einem Benutzerkonto registriert habe?

Nach Ihrer Registrierung sendet webKITA Nidda automatisch eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse. Durch Klicken auf den in der E-Mail enthaltenen Link bestätigen Sie, dass Sie Zugriff auf diese E-Mail Adresse haben. Diese Bestätigung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen, ansonsten wird der Link ungültig. Im Anschluss an die Bestätigung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort bei webKITA Nidda einloggen. Bitte verwenden Sie für die Registrierung daher unbedingt eine E-Mail Adresse, auf die Sie Zugriff haben.

 

5. Kann ich mein Kind nur mit einem Benutzerkonto für einen Betreuungsplatz vormerken?

Nein. Eine Vormerkung Ihres Kindes ist auch im Rathaus, Fachgebiet 03.2 - Kindertagesstätten möglich. Allerdings bietet ein Benutzerkonto bei webKITA Nidda viele Vorteile.  Durch ein Benutzerkonto können Sie bequem von zu Hause Vormerkungen für Ihr Kind erstellen, diese variabel anpassen und den Status dieser Vormerkungen verfolgen.

 

6. Ich habe mein Passwort vergessen. Wie kann ich mich wieder einloggen?

Wenn Sie auf der Login-Seite von webKITA Nidda sind klicken Sie bitte auf „Neues Kennwort anfordern“ und geben Sie die E-Mail Adresse ein, mit der Sie sich bei webKITA Nidda registriert haben. Sie erhalten dann ein E-Mail mit einem Link zur Vergabe eines neuen Passwortes.

 

7. Wie kann ich mich einloggen, wenn mein Benutzerkonto gesperrt ist oder der Aktivierungslink abgelaufen ist?

Ihr Benutzerkonto wird nach 5-maliger Falscheingabe Ihres Kennwortes automatisch gesperrt. Bitte wenden sie sich in diesen Fällen an webkita@nidda.de.

1. Wie viele Vormerkungen kann ich für mein Kind erstellen?

Sie können Ihr Kind bei allen 8 Einrichtungen auf die Vormerkliste setzen. Bitte beachten Sie, dass Vormerkungen nur bei den Kitas erstellt werden sollten, bei denen Sie ein Betreuungsplatzangebot annehmen würden.

 

2. Kann ich die Betreuungszeit für mein Kind frei wählen?

Ja. Sie haben in den meisten unserer Einrichtungen die Möglichkeit zwischen 3 Betreuungsmodulen zu wählen. Welche Module in den einzelnen Einrichtungen zur Verfügung stehen, können Sie im Infoportal unter "städtische Kindertageseinrichtungen" zu jeder einzelnen Kita nachlesen.

 

3. Kann ich Vormerkungen nachträglich ändern oder löschen?

Ja. Sie können Ihre Angaben in den Vormerkungen nachträglich ändern oder die Vormerkung ganz löschen.

 

4. Welche Daten muss ich in der Vormerkung eintragen?

Die Grunddaten Ihres Kindes müssen Sie bereits in den Stammdaten hinterlegt haben, um eine Vormerkung erstellen zu können. Daher müssen in der Vormerkung lediglich der Betreuungsbeginn und die Betreuungsform angegeben werden. Sie können zusätzlich angeben, dass es sich um ein Geschwisterkind handelt und sonstige Anmerkungen im Kommentarfeld eintragen.

 

5. Ich möchte ein Geschwisterkind vormerken. Wie funktioniert das?

Zunächst muss das Kind in webKITA Nidda angelegt werden. Wenn Sie dann eine passende Einrichtung gefunden haben und eine Vormerkung erstellen wollen, können Sie ein Häkchen setzen bei „In dieser Einrichtung wird bereits ein Geschwisterkind betreut“.  Dies gilt allerdings nur für Geschwisterkinder, die zum Zeitpunkt der Aufnahme die entsprechende Einrichtung besuchen.

 

6. Kann ich meine Vormerkungen priorisieren?

Ja. Ihre priorisierte Vormerkung wird bei der Platzvergabe berücksichtigt.

 

7. Ab wann kann ich mein Kind vormerken lassen?

Sie können Ihr Kind bereits mit seiner Geburt für eine Kita-Platz vormerken. Eine Aufnahme ist jedoch frühestens ab Vollendung des 1. Lebensjahres möglich.

 

8. Was passiert, nachdem ich eine Vormerkung erstellt habe?

Durch das Erstellen der Vormerkung wird Ihr Kind auf die Vormerkliste der Kita gesetzt. Der Träger, also die Verwaltung, vergibt dann unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien die freien Plätze. Den ausgewählten Kindern wird sodann ein Platzangebot per E-Mail zugeschickt. Danach haben Sie 14 Tage Zeit, um dem Träger mitzuteilen, ob Sie dieses Platzangebot annehmen.

 

9. Ist das Datum der Vormerkung ausschlaggebend für die Platzvergabe?

Nein. Die Betreuungsplätze werden nach bestimmten Aufnahmekriterien vergeben. Die Vergabekriterien aus § 24 Absatz 1 SGB VIII sind gesetzlich vorgegeben. Zusätzlich kann jeder Träger eigene Kriterien festlegen.

 

1. Welche Krankheitssymptome für COVID-19 führen zu einem Betretungsverbot?

Tritt bei Kindern oder Erwachsenen eines der folgenden für COVID-19 typischen Krankheitssymptome auf, gilt ein Betretungsverbot für Kita und Kindertagespflege:

  • Fieber (ab 38,0°C)
  • Trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung wie z. B. Asthma verursacht). Ein leichter oder gelegentlicher Husten bzw. ein gelegentliches Halskratzen führt zu keinem automatischen Ausschluss,
  • Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns.

Alle Krankheitssymptome müssen akut auftreten, Krankheitssymptome einer bekannten chronischen Erkrankung sind nicht relevant.

Das Betretungsverbot endet mit Vorlage eines negativen PCR oder PoC-Antigentests.

 

2. Darf mein Kind mit einem Schnupfen in die Kita?

Der einfache Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen führt nicht zu einem Betretungsverbot.

 

3. Wann darf ein zuvor erkranktes Kind nach einem Krankheitsfall wieder in die Kita?

Wenn ein Kind nach einer überstandenen Erkrankung die Einrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen soll, muss es mind. 24 Stunden symptomfrei sein und sich in gutem Allgemeinzustand befinden.

Für Eltern zur Orientierung: So, wie mein Kind gestern war, hätte es in die Kita oder Kindertagespflegestelle gehen können, also darf es heute wieder gehen.

 

4. Darf ein Geschwisterkind die Kita besuchen, wenn das Kita-Kind mit Corona infiziert ist?

Für Geschwisterkinder eines mit SARS-CoV-2 infizierten Kindes gilt grundsätzlich die Haushaltsquarantäne, sie müssen also zu Hause bleiben. Sie können sich nach frühestens fünf Tagen Testen lassen und ihre Quarantäne beenden. Solange das Kind selbst oder eine Person im Haushalt des Kindes typische Symptome für Covid-19 hat, besteht grundsätzlich ein Betretungsverbot für die Kita. Das Zutrittsverbot gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen und kann durch einen negativen Test auf SARS-CoV-2 der kranken Person beendet werden. Kinder, bei denen etwa das asymptomatische Geschwisterkind als Kontaktperson in Quarantäne ist und die auch selbst keine Symptome aufweisen, dürfen aber die Tageseinrichtung besuchen. Kinder, die symptomfrei sind, jedoch mit einer unter Quarantäne stehenden Person im gleichen Haushalt leben, können die Einrichtung Besuchen, wenn für den Besuchstag ein gültiger negativer Testnachweis in der Einrichtung vorgelgt wird. Ein Selbsttest ist nicht zulässig!

Quelle: Kinderbetreuung | soziales. hessen.de

Hinweis: Angaben des Gesundheitsamtes sind vorrangig!