webKITA Nidda bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich über die Betreuungsplatzangebote der Kindertageseinrichtungen in Nidda informieren und durch die Suchoption gemäß ihrer individuellen Betreuungskriterien das passende Betreuungsangebot finden. Außerdem können Sie ihr Kind durch Anlegen eines Benutzerkontos bei Ihren gewünschten Einrichtungen direkt online vormerken.
Durch Ihre Registrierung bei webKITA Nidda erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Bereich. Hier können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz vormerken und Betreuungsplatzangebote sowie Nachrichten von der Kita-Verwaltung erhalten. Sie erhalten somit alle wichtigen Informationen zu Ihrem Betreuungsplatz auf einen Blick.
In webkita Nidda werden die Vormerkungen zentral erfasst. Alle Betreuungsplätze werden ausschließlich über webKITA Nidda vermittelt.
Die Vergabe von Betreuungsplätzen erfolgt nach den Kritrien des § 24 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII. Die Auslastung der Kindertagesstätten spielt dabei auch eine Rolle.
Wie lange Sie auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind warten müssen, ist daher unterschiedlich und kann nicht vorhergesagt werden.
In webKITA Nidda können Sie Vormerkungen für bis zu 8 Einrichtungen erstellen.
Sobald ein geeignetes Betreuungsplatzangebot für Ihr Kind vorliegt, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Eltern ohne eigenes Benutzerkonto erhalten ein Angebot auf dem Postweg.
Es werden keine Absagen versendet. Das angemeldete Kind bleibt im System, bis es einen Platz bekommt oder die Eltern die Vormerkung löschen.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen Btreuungsplatz in einer unserer städtischen Einrichtungen, wenn Sie nicht in Nidda wohnen oder aus Nidda weg ziehen. Dies ist nur möglich, wenn freie Betreuungsplätze vorhanden sind und keine Niddaer Kinder mehr für einen Betreuungsplatz vorgemerkt sind.
Ja, bei einem geplanten Umzug nach Nidda ist es möglich in webKITA Nidda eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz zu erstellen. Den geplanten Umzug sollten Sie dann im Bemerkungsfeld eintragen.
Nein. Durch mehrere Benutzerkonten ist es dem System nicht mehr möglich die gültige Vormerkung ihrem Kind zuzuordnen und dadurch sinkt Ihre Chance auf ein Betreuungsplatzangebot. Mehrere Benutzerkonten oder falsche Angaben verzögern den gesamten Vermittlungsprozess.
In Nidda ist es in den meisten Kindertageseinrichtungen möglich, Kinder mit und ohne (drohender) Behinderung oder Entwicklungsverzögerung gemeinsam zu betreuen. Den besonderen Förderbedarf ihres Kindes sollten Sie im Kommentarfeld bei der Vormerkung erläutern.
Nein. webKITA Nidda wird vom Magistrat der Stadt Nidda kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für Eltern ohne Zugang zum Internet ist es möglich ihr Kind im Rathaus, Fachgebiet 03.2 - Kindertagesstätten (Wilhelm-Eckhardt-Platz, 63667 Nidda / EG Zimmer 20 -21) persönlich anzumelden.
Grundsätzlich sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) der Kinder, die eine Kita oder Tagespflege besuchen, zur Zahlung von Gebühren verpflichtet.
Die Betreuungsgebühren werden in der aktuellen Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Nidda vom 12.07.2005 über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Nidda festgelegt.
Die Höhe der Betreuungsgebühren ist abhängig vom Alter Ihres Kindes und dem von Ihnen gewählten Betreuungsmodul. Es besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Benutzungsgebühren zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Familienbruttoeinkommen.
Betreuungsgebühren sind monatliche Gebühren. Sie sind ab dem Monat zu zahlen, der als Betreuungsbeginn im Betreuungsvertrag vereinbart wurde. Die Gebühr ist auch bei vorübergehender Schließung der Einrichtung (z.B. Ferien, Feiertage) zu zahlen.
Ja, wenn Sie einen Zuschuss bewilligt bekommen haben, sind Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Unabhängig von eingetretenen Änderungen ist das Einkommen jährlich zu aktualisieren. Hierzu werden Sie nicht automatisch aufgefordert, sondern müssen dem selbständig nachkommen!
Ja. Elternbeiträge dürfen bis zu vier Jahre rückwirkend erhoben und überprüft werden.
Ja, Sie können die Betreuungsgebühren monatlich von der Stadtkasse abbuchen lassen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben im Fachgebiet 03.2 - Kindertagesstätten senden.
Wenn Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse ein webKITA Benutzerkonto angelegt haben, dann werden alle Bescheide digital in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt. Sie erhalten dann keine Bescheide mehr per Post, sondern werden per E-Mail informiert, sobald ein Schreiben hinterlegt wurde. Sie finden alle hinterlegten Schreiben im Menü unter "Bescheide".
Durch Ihre Registrierung bei webKITA Nidda erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Bereich. Hier können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz vormerken und Betreuungsplatzangebote sowie Nachrichten von der Kita-Verwaltung erhalten. So haben Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Betreuungsplatz auf einen Blick.
Nachdem Sie einen Betreuungsplatz erhalten haben, werden in Ihrem Benutzerkonto alle Schreiben zu den Elternbeiträgen hinterlegt. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald ein neues Schreiben hinterlegt wurde.
Ja. Sie können Ihre persönlichen Daten jederzeit im Menüpunkt „Stammdaten“ anpassen.
Ja. Sie können Ihr Benutzerkonto zu jeder Zeit selbst löschen. Beachten Sie dabei, dass durch Ihre Löschung alle gespeicherten Daten inklusive der erstellten Vormerkungen aus webKITA Nidda unwiderruflich entfernt werden. Die ggfs. in Ihrem Benutzerkonto hinterlegten Bescheide werden ebenfalls gelöscht.
Nach Ihrer Registrierung sendet webKITA Nidda automatisch eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse. Durch Klicken auf den in der E-Mail enthaltenen Link bestätigen Sie, dass Sie Zugriff auf diese E-Mail Adresse haben. Diese Bestätigung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen, ansonsten wird der Link ungültig. Im Anschluss an die Bestätigung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort bei webKITA Nidda einloggen. Bitte verwenden Sie für die Registrierung daher unbedingt eine E-Mail Adresse, auf die Sie Zugriff haben.
Nein. Eine Vormerkung Ihres Kindes ist auch im Rathaus, Fachgebiet 03.2 - Kindertagesstätten möglich. Allerdings bietet ein Benutzerkonto bei webKITA Nidda viele Vorteile. Durch ein Benutzerkonto können Sie bequem von zu Hause Vormerkungen für Ihr Kind erstellen, diese variabel anpassen und den Status dieser Vormerkungen verfolgen.
Wenn Sie auf der Login-Seite von webKITA Nidda sind klicken Sie bitte auf „Neues Kennwort anfordern“ und geben Sie die E-Mail Adresse ein, mit der Sie sich bei webKITA Nidda registriert haben. Sie erhalten dann ein E-Mail mit einem Link zur Vergabe eines neuen Passwortes.
Ihr Benutzerkonto wird nach 5-maliger Falscheingabe Ihres Kennwortes automatisch gesperrt. Bitte wenden sie sich in diesen Fällen an webkita@nidda.de.
Sie können Ihr Kind bei allen 8 Einrichtungen auf die Vormerkliste setzen. Bitte beachten Sie, dass Vormerkungen nur bei den Kitas erstellt werden sollten, bei denen Sie ein Betreuungsplatzangebot annehmen würden.
Ja. Sie haben in den meisten unserer Einrichtungen die Möglichkeit zwischen 3 Betreuungsmodulen zu wählen. Welche Module in den einzelnen Einrichtungen zur Verfügung stehen, können Sie im Infoportal unter "städtische Kindertageseinrichtungen" zu jeder einzelnen Kita nachlesen.
Ja. Sie können Ihre Angaben in den Vormerkungen nachträglich ändern oder die Vormerkung ganz löschen.
Die Grunddaten Ihres Kindes müssen Sie bereits in den Stammdaten hinterlegt haben, um eine Vormerkung erstellen zu können. Daher müssen in der Vormerkung lediglich der Betreuungsbeginn und die Betreuungsform angegeben werden. Sie können zusätzlich angeben, dass es sich um ein Geschwisterkind handelt und sonstige Anmerkungen im Kommentarfeld eintragen.
Zunächst muss das Kind in webKITA Nidda angelegt werden. Wenn Sie dann eine passende Einrichtung gefunden haben und eine Vormerkung erstellen wollen, können Sie ein Häkchen setzen bei „In dieser Einrichtung wird bereits ein Geschwisterkind betreut“. Dies gilt allerdings nur für Geschwisterkinder, die zum Zeitpunkt der Aufnahme die entsprechende Einrichtung besuchen.
Ja. Ihre priorisierte Vormerkung wird bei der Platzvergabe berücksichtigt.
Sie können Ihr Kind bereits mit seiner Geburt für eine Kita-Platz vormerken. Eine Aufnahme ist jedoch frühestens ab Vollendung des 1. Lebensjahres möglich.
Durch das Erstellen der Vormerkung wird Ihr Kind auf die Vormerkliste der Kita gesetzt. Der Träger, also die Verwaltung, vergibt dann unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien die freien Plätze. Den ausgewählten Kindern wird sodann ein Platzangebot per E-Mail zugeschickt. Danach haben Sie 14 Tage Zeit, um dem Träger mitzuteilen, ob Sie dieses Platzangebot annehmen.
Nein. Die Betreuungsplätze werden nach bestimmten Aufnahmekriterien vergeben. Die Vergabekriterien aus § 24 Absatz 1 SGB VIII sind gesetzlich vorgegeben. Zusätzlich kann jeder Träger eigene Kriterien festlegen.
Tritt bei Kindern oder Erwachsenen eines der folgenden für COVID-19 typischen Krankheitssymptome auf, gilt ein Betretungsverbot für Kita und Kindertagespflege:
Alle Krankheitssymptome müssen akut auftreten, Krankheitssymptome einer bekannten chronischen Erkrankung sind nicht relevant.
Das Betretungsverbot endet mit Vorlage eines negativen PCR oder PoC-Antigentests.
Der einfache Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen führt nicht zu einem Betretungsverbot.
Wenn ein Kind nach einer überstandenen Erkrankung die Einrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen soll, muss es mind. 24 Stunden symptomfrei sein und sich in gutem Allgemeinzustand befinden.
Für Eltern zur Orientierung: So, wie mein Kind gestern war, hätte es in die Kita oder Kindertagespflegestelle gehen können, also darf es heute wieder gehen.
Für Geschwisterkinder eines mit SARS-CoV-2 infizierten Kindes gilt grundsätzlich die Haushaltsquarantäne, sie müssen also zu Hause bleiben. Sie können sich nach frühestens fünf Tagen Testen lassen und ihre Quarantäne beenden. Solange das Kind selbst oder eine Person im Haushalt des Kindes typische Symptome für Covid-19 hat, besteht grundsätzlich ein Betretungsverbot für die Kita. Das Zutrittsverbot gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen und kann durch einen negativen Test auf SARS-CoV-2 der kranken Person beendet werden. Kinder, bei denen etwa das asymptomatische Geschwisterkind als Kontaktperson in Quarantäne ist und die auch selbst keine Symptome aufweisen, dürfen aber die Tageseinrichtung besuchen. Kinder, die symptomfrei sind, jedoch mit einer unter Quarantäne stehenden Person im gleichen Haushalt leben, können die Einrichtung Besuchen, wenn für den Besuchstag ein gültiger negativer Testnachweis in der Einrichtung vorgelgt wird. Ein Selbsttest ist nicht zulässig!
Quelle: Kinderbetreuung | soziales. hessen.de