Die Gebühren zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nidda sind in einer Satzung geregelt. Oftmals sind aber gerade Gesetzestexte schwer zu verstehen. Dieser Artikel bringt Licht ins Paragraphengewirr und erklärt die Berechnung der Elternbeiträge. |
Inhalt:
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Wer muss Kita-Gebühren zahlen? - Und wann? |
Wie sagt man so schön - "Das kommt ganz darauf an." Neben dem Alter des Kindes ist für die Ermittlung der Höhe der Benutzungsgebühren das von Ihnen gewählte Betreuungsmodell und die Anzahl Ihrer gleichzeitig in der Einrichtung betreuten Kinder ausschlaggebend. Kinder zwischen 1 und 2 Jahren zahlen:
Besuchen gleichzeitig ein Kind im Alter zwischen 1 und 2 Jahren und ein Kind ab 3 Jahren eine städtische Kindertageseinrichtung, reduziert sich die Benutzungsgebühr des Kindes in der günstigeren Betreuungsform um 50 %. | ||||||||||||||||||||||||
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Welche Zuschüsse kann ich beantragen? | ||||||||||||||||||||||||
Maßgeblich für die Berechnung der Elternbeiträge ist das Jahresbruttoeinkommen der Eltern. Bei der erstmaligen Berechnung des Elternbeitrags wird grundsätzlich das vergangene Kalenderjahr herangezogen. Ergibt sich aus der Berechnung ein Gesamteinkommen von über 6.000,00 € wird kein Zuschuss gewährt. Sofern sich das Einkommen seitdem verändert hat, wird der Berechnung das aktuelle Einkommen (Hochrechnung auf das Jahr gesehen) zugrunde gelegt. Änderungen beim Einkommen müssen dem zuständigen Sachbearbeiter gemeldet werden. Auch unabhängig von Änderungen ist das Einkommen jährlich zu aktualisieren. Wir empfehlen dringend, dies auch zu tun, um höhere Nachzahlungsforderungen oder Überzahlungen zu vermeiden. Beiträge (und Nachzahlungen) können bis zu vier Jahre nachträglich eingefordert werden. | ||||||||||||||||||||||||
Welche Unterlagen muss ich einreichen? | ||||||||||||||||||||||||
Um zu ermitteln in welcher Höhe Sie Gebühren zahlen müssen, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Nachdem Sie einen Betreuungsvertrag unterschrieben haben, werden Sie aufgefordert den "Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kindergarten-Benutzungsgebühren zur Betreuung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr" einzureichen. Nachfolgend aufgelistete Einkommensnachweise benötigen wir zur Berechnung der Kindergartenbenutzungsgebühr (Sie reichen natürlich nur die Nachweise der Einkünfte ein, die auf Sie zutreffen):
Bitte reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zeitnah mit Kopien der entsprechenden Einkommensnachweisen unter folgender Anschrift im Rathaus ein: Der Magistrat der Stadt Nidda Gern können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich ins Rathaus bringen: EG, Zimmer 19-21.
Sollten Ihnen Unterlagen (noch) nicht vorliegen, so sprechen Sie am besten die Sachbearbeiterinnen des Fachgebiets 03.2 - Kindertagesstätten direkt an. Es wird Ihnen gerne weitergeholfen. |
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Wie erfolgt die Zahlung der Beiträge? |
Sobald die Höhe der Betreuungsgebühr berechnet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sie können die darin festgesetzten Gebühren unter der Angabe Ihres Kassenzeichens an die Stadtkasse überweisen, oder ein Lastschriftmandat erteilen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid. Wenn Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse ein webKITA-Benutzerkonto erstellt haben, dann werden alle Bescheide digital in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt. Sie erhalten dann keine Bescheide mehr per Post, sondern werden per E-Mail informiert, sobald ein Schreiben hinterlegt wurde. |