Brückentage: 19.05.,09.06.+02.10.2023
Putztage: 10.+11.08.2023
Sommerferien:14.08. - 01.09.2023
Angegeben ist der jeweils erste und letzte Ferientag
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sonnenberger Straße 2/2A Telefon: (0611) 3219–0 E-Mail: poststelle@hsm.hessen.de 65193 Wiesbaden Telefax: (0611) 32719-3700 Internet: http://www.soziales.hessen.de |
Bearbeiter/in: Kinderbetreuung Durchwahl: (06 11) 3219-1903857 Fax: (06 11) 32719-7193857 E-Mail: kinderbetreuung@hsm.hessen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Datum: 29. November 2021 |
An die
Eltern von Kindern, die in hessischen
Kindertageseinrichtungen oder bei
Kindertagespflegepersonen in Hessen
betreut werden
Überarbeitung des Hygienekonzeptes aufgrund der aktuellen pandemischen Lage
Liebe Eltern,
die vergangenen zwanzig Monate haben den hessischen Familien einiges abverlangt.
Mit einem flächendeckenden Impf- und Testangebot konnten wir im Sommer die
Pandemie eindämmen und auf eine Rückkehr zu mehr Normalität hoffen.
Mit dem beginnenden Herbst und Winter steigt die Inzidenz- und Hospitalisierungsrate
leider erneut sehr dynamisch an. Um auf diese Entwicklung Einfluss nehmen zu
können, müssen wir die Impflücke weiter schließen. Deswegen appellieren wir an Sie:
Nehmen Sie Impfangebote wahr, lassen Sie sich impfen oder frischen Sie Ihre Impfung
auf. Neben der Impfmöglichkeit bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gibt es in
vielen hessischen Kreisen und Städten stationäre Impfstellen, bei denen sich
Interessierte schnell und unkompliziert impfen lassen können. Eine Übersicht dieser
Stellen finden Sie unter diesem Link:
https://soziales.hessen.de/Corona/Coronaimpfung/Stationaere-Impfangebote
Kinder zwischen null und elf Jahren sind die einzige Gruppe in der Bevölkerung, für die
es bisher keinen zugelassenen Impfstoff gegeben hat. Auch wenn die Europäische
Arzneimittel-Agentur (EMA) den Biontech-Pfizer Impfstoff inzwischen für fünf- bis elfjährige Kinder zugelassen hat, ist die Auslieferung des Kinder-Impfstoffs derzeit für
den 20. Dezember angekündigt. Auch die Empfehlung der Ständigen Impfkommission
wird in dieser Zeit erwartet. Für die jüngeren Kinder wird es noch länger dauern, bis ein
Impfstoff verfügbar ist.
Der Schutz der Kinder in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen
liegt der Landesregierung besonders am Herzen. Aus diesem Grund fordern wir die
Kitas angesichts der verschärften pandemischen Lage erneut auf, die Betreuung in
konstanten Gruppen durchzuführen. Das bedeutet, dass offene und teiloffene Konzepte
erneut eingeschränkt werden müssen. In der Vergangenheit haben wir die Erfahrung
gemacht, dass diese Maßnahme wirksam dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus
einzudämmen. Zudem können die Gesundheitsämter die Anzahl der Personen, die sich
im Fall einer Infektion als Kontaktpersonen in Quarantäne begeben müssen, so eher
eingrenzen.
Anders als in der Vergangenheit können die Erzieherinnen und Erzieher jedoch die
Gruppe wechseln, wenn dies organisatorisch nötig ist. Das ist möglich, weil sich die
Lage für die Beschäftigten seit dem Frühjahr verändert hat: Die seit dem 24. November
geltende 3G-Regelung am Arbeitsplatz gilt auch in den Kitas. Erzieherinnen und
Erzieher müssen damit nachweislich geimpft, genesen oder täglich getestet sein. Sollen
geimpfte oder genesene Fachkräfte gruppenübergreifend eingesetzt werden, sieht das
Hygienekonzept des Landes vor, dass sie sich zweimal wöchentlich im Rahmen der
bereits bestehenden Testmöglichkeit in der Kita testen lassen. Das Hygienekonzept ist
unter folgendem Link abrufbar:
https://soziales.hessen.de/Corona/Kinder-und-Jugendliche/Kinderbetreuung
Darüber hinaus hat das Land die Möglichkeit der freiwilligen Inanspruchnahme
kostenloser Tests für Kinder in Kindertagesbetreuung auf drei Tests pro Woche erhöht.
Die Entscheidung über die Testungen und ihre Organisation wird von der Kommune
getroffen. Das Land trägt die Hälfte der Kosten.
Derzeit gehen bei uns viele Anfragen ein, die der aktuellen Erkältungswelle geschuldet
sind. Unabhängig von den mit Corona verbundenen und im Hygienekonzept erläuterten
Regelungen zu Betretungsverbot und Freitestung gehören kranke Kinder nicht in die
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Kita. Daran hat sich mit der Pandemie nichts geändert. Es ist im Interesse aller
Beteiligter, wenn auch die Ansteckungsraten von Erkältungs-, Grippe- und Magen-
Darmviren so gering wie möglich gehalten werden.
Nach der aktuell geltenden Bundesgesetzgebung zum Infektionsschutz kann das
Kinderkrankengeld nicht nur bei Erkrankung des Kindes in Anspruch genommen
werden, sondern auch dann, wenn eine Betreuung zu Hause aufgrund behördlich
angeordneter Coronamaßnahmen erforderlich ist. Nähere Informationen dazu und zur
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten Sie auf der Website des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.bmfsfj.de/)
unter >Themen > Corona-Pandemie > Kinderbetreuung.
Liebe Eltern, uns ist bewusst, dass die Rückkehr zu geschlossenen Gruppen vielerorts
die Betreuungszeiten einschränken wird. Diese Entscheidung ist uns deshalb nicht
leichtgefallen, sie dient aber dem Schutz der Jüngsten unserer Gesellschaft. Nun heißt
es erneut Durchhalten, bis die Lage eine Öffnung wieder zulässt. Wir versichern Ihnen,
dass wir die Entwicklung stetig beobachten und Anpassungen vornehmen werden,
sobald die Lage es wieder zulässt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hessisches Ministerium
für Soziales und Integration
Hygienekonzept Stand 11.02.2022
Infoschreiben Kindertagesbetreuung 14.02.2022
Aktuelle Informationen vom Land Hessen
https://soziales.hessen.de/presse/neue-regelungen-zum-umgang-mit-positiven-faellen-in-kita-gruppen
Infobrief_Kita_18.02.2022
Sehr geehrte Eltern
Elternbrief Land Hessen 7. März 2022
aktuelles Hygienkonzept Stand 23.03.2022
Hessische Landesregierung passt Corona - regeln an
aktuelle Fassung Land Hessen
Ummgang bei positivem SARS-CoV-2-Test