AKTUELLES ZUR CORONALAGE

 

 

Hessisches Ministerium

für Soziales und Integration

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65193 Wiesbaden

Telefax: (0611) 32719-3700

Internet: http://www.soziales.hessen.de

 

Bearbeiter/in: Kinderbetreuung

Durchwahl: (06 11) 3219-1903857

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Datum: 29. November 2021

 

An die

Eltern von Kindern, die in hessischen

Kindertageseinrichtungen oder bei

Kindertagespflegepersonen in Hessen

betreut werden

 

 

 

Überarbeitung des Hygienekonzeptes aufgrund der aktuellen pandemischen Lage

Liebe Eltern,

die vergangenen zwanzig Monate haben den hessischen Familien einiges abverlangt.

Mit einem flächendeckenden Impf- und Testangebot konnten wir im Sommer die

Pandemie eindämmen und auf eine Rückkehr zu mehr Normalität hoffen.

Mit dem beginnenden Herbst und Winter steigt die Inzidenz- und Hospitalisierungsrate

leider erneut sehr dynamisch an. Um auf diese Entwicklung Einfluss nehmen zu

können, müssen wir die Impflücke weiter schließen. Deswegen appellieren wir an Sie:

Nehmen Sie Impfangebote wahr, lassen Sie sich impfen oder frischen Sie Ihre Impfung

auf. Neben der Impfmöglichkeit bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gibt es in

vielen hessischen Kreisen und Städten stationäre Impfstellen, bei denen sich

Interessierte schnell und unkompliziert impfen lassen können. Eine Übersicht dieser

Stellen finden Sie unter diesem Link:

https://soziales.hessen.de/Corona/Coronaimpfung/Stationaere-Impfangebote

Kinder zwischen null und elf Jahren sind die einzige Gruppe in der Bevölkerung, für die

es bisher keinen zugelassenen Impfstoff gegeben hat. Auch wenn die Europäische

Arzneimittel-Agentur (EMA) den Biontech-Pfizer Impfstoff inzwischen für fünf- bis elfjährige Kinder zugelassen hat, ist die Auslieferung des Kinder-Impfstoffs derzeit für

den 20. Dezember angekündigt. Auch die Empfehlung der Ständigen Impfkommission

wird in dieser Zeit erwartet. Für die jüngeren Kinder wird es noch länger dauern, bis ein

Impfstoff verfügbar ist.

Der Schutz der Kinder in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen

liegt der Landesregierung besonders am Herzen. Aus diesem Grund fordern wir die

Kitas angesichts der verschärften pandemischen Lage erneut auf, die Betreuung in

konstanten Gruppen durchzuführen. Das bedeutet, dass offene und teiloffene Konzepte

erneut eingeschränkt werden müssen. In der Vergangenheit haben wir die Erfahrung

gemacht, dass diese Maßnahme wirksam dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus

einzudämmen. Zudem können die Gesundheitsämter die Anzahl der Personen, die sich

im Fall einer Infektion als Kontaktpersonen in Quarantäne begeben müssen, so eher

eingrenzen.

Anders als in der Vergangenheit können die Erzieherinnen und Erzieher jedoch die

Gruppe wechseln, wenn dies organisatorisch nötig ist. Das ist möglich, weil sich die

Lage für die Beschäftigten seit dem Frühjahr verändert hat: Die seit dem 24. November

geltende 3G-Regelung am Arbeitsplatz gilt auch in den Kitas. Erzieherinnen und

Erzieher müssen damit nachweislich geimpft, genesen oder täglich getestet sein. Sollen

geimpfte oder genesene Fachkräfte gruppenübergreifend eingesetzt werden, sieht das

Hygienekonzept des Landes vor, dass sie sich zweimal wöchentlich im Rahmen der

bereits bestehenden Testmöglichkeit in der Kita testen lassen. Das Hygienekonzept ist

unter folgendem Link abrufbar:

https://soziales.hessen.de/Corona/Kinder-und-Jugendliche/Kinderbetreuung

Darüber hinaus hat das Land die Möglichkeit der freiwilligen Inanspruchnahme

kostenloser Tests für Kinder in Kindertagesbetreuung auf drei Tests pro Woche erhöht.

Die Entscheidung über die Testungen und ihre Organisation wird von der Kommune

getroffen. Das Land trägt die Hälfte der Kosten.

Derzeit gehen bei uns viele Anfragen ein, die der aktuellen Erkältungswelle geschuldet

sind. Unabhängig von den mit Corona verbundenen und im Hygienekonzept erläuterten

Regelungen zu Betretungsverbot und Freitestung gehören kranke Kinder nicht in die

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Kita. Daran hat sich mit der Pandemie nichts geändert. Es ist im Interesse aller

Beteiligter, wenn auch die Ansteckungsraten von Erkältungs-, Grippe- und Magen-

Darmviren so gering wie möglich gehalten werden.

Nach der aktuell geltenden Bundesgesetzgebung zum Infektionsschutz kann das

Kinderkrankengeld nicht nur bei Erkrankung des Kindes in Anspruch genommen

werden, sondern auch dann, wenn eine Betreuung zu Hause aufgrund behördlich

angeordneter Coronamaßnahmen erforderlich ist. Nähere Informationen dazu und zur

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten Sie auf der Website des

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.bmfsfj.de/)

unter >Themen > Corona-Pandemie > Kinderbetreuung.

Liebe Eltern, uns ist bewusst, dass die Rückkehr zu geschlossenen Gruppen vielerorts

die Betreuungszeiten einschränken wird. Diese Entscheidung ist uns deshalb nicht

leichtgefallen, sie dient aber dem Schutz der Jüngsten unserer Gesellschaft. Nun heißt

es erneut Durchhalten, bis die Lage eine Öffnung wieder zulässt. Wir versichern Ihnen,

dass wir die Entwicklung stetig beobachten und Anpassungen vornehmen werden,

sobald die Lage es wieder zulässt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hessisches Ministerium

für Soziales und Integration

Hygienekonzept Stand 11.02.2022

Hygienekonzept Stand 11.02.2022

Infoschreiben Kindertagesbetreuung 14.02.2022

Infoschreiben Kindertagesbetreuung 14.02.2022

Corona-Erlass- Neu 16.02.2022

Aktuelle Informationen vom Land Hessen

 

https://soziales.hessen.de/presse/neue-regelungen-zum-umgang-mit-positiven-faellen-in-kita-gruppen

 

Infobrief_Kita_18.02.2022

Infobrief_Kita_18.02.2022

Infobrief_Kita_Eltern

Sehr geehrte Eltern

Elternbrief Land Hessen

Elternbrief Land Hessen 7. März 2022

aktuelles Hygienekonzept Stand 24.03.2022

aktuelles Hygienkonzept Stand 23.03.2022

Presseinformation Corona Kabinett

Hessische Landesregierung passt Corona - regeln an

Quarantäne-Regeln_2204

aktuelle Fassung Land Hessen

Ende der Absonderungspflicht

Ummgang bei positivem SARS-CoV-2-Test