3. Gebühren und Satzungen
Kostenbeiträge
Der Kostenbeitrag für Kinder ab drei Jahren beträgt:
für die Benutzung von 4 Stunden 113,00 €/Monat
für die Benutzung von 6 Stunden 169,00 €/Monat
für die Benutzung von 7 Stunden 197,00 €/Monat
für die Benutzung von 9 Stunden 254,00 €/Monat
für die Benutzung von 10 Stunden 282,00 €/Monat
Soweit das Land Hessen jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, erhebt die Stadt Pohlheim ab 1. August 2018 folgende Kostenbeiträge:
für die Benutzung von 4 Stunden Beitragsfrei
für die Benutzung von 6 Stunden Beitragsfrei
für die Benutzung von 7 Stunden 28,00 €/Monat
für die Benutzung von 9 Stunden 84,00 €/Monat
für die Benutzung von 10 Stunden 112,00 €/Monat
Der Kostenbeitrag für Kinder unter drei Jahren beträgt
für die Benutzung von 4 Stunden 136,00 €/Monat
für die Benutzung von 6 Stunden 203,00 €/Monat
für die Benutzung von 7 Stunden 237,00 €/Monat
für die Benutzung von 9 Stunden 305,00 €/Monat
für die Benutzung von 10 Stunden 339,00 €/Monat
Ermäßigung der Kostenbeiträge
Eltern zahlen bei entsprechendem Einkommen auf Antrag für Kinder unter drei Jahren einen ermäßigten Kostenbeitrag wie folgt:
Bei einem
maßgeblichen 6,0 Std. 4,0 Std. 7,0 Std. 9,0 Std. 10,0 Std.
Jahreseinkommen bis
50.000,00 € 190,00 130,00 224,00 283,00 318,00
40.000,00 € 178,00 123,00 210,00 262,00 297,00
30.000,00 € 166,00 116,00 196,00 241,00 276,00
Verpflegungskosten
Die Verpflegungskosten werden gem. § 1 Abs. 6 der Kostenbeitragssatzung kostendeckend erhoben und betragen zurzeit pro Mahlzeit 4,20 €.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Kostenbeitragssatzung sowie der Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen