3. Gebühren und Satzungen

 

Kostenbeiträge

 

Der Kostenbeitrag für Kinder ab drei Jahren beträgt: 

 

für die Benutzung von   4 Stunden                               113,00 €/Monat

für die Benutzung von   6 Stunden                               169,00 €/Monat

für die Benutzung von   7 Stunden                               197,00 €/Monat

für die Benutzung von   9 Stunden                               254,00 €/Monat

für die Benutzung von 10 Stunden                               282,00 €/Monat

 

Soweit das Land Hessen jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, erhebt die Stadt Pohlheim ab 1. August 2018 folgende Kostenbeiträge:

 

für die Benutzung von   4 Stunden                                Beitragsfrei

für die Benutzung von   6 Stunden                                Beitragsfrei

für die Benutzung von   7 Stunden                                 28,00 €/Monat

für die Benutzung von   9 Stunden                                 84,00 €/Monat

für die Benutzung von 10 Stunden                               112,00 €/Monat

 

Der Kostenbeitrag für Kinder unter drei Jahren beträgt

 

für die Benutzung von   4 Stunden               136,00 €/Monat

für die Benutzung von   6 Stunden               203,00 €/Monat

für die Benutzung von   7 Stunden               237,00 €/Monat

für die Benutzung von   9 Stunden               305,00 €/Monat

für die Benutzung von 10 Stunden               339,00 €/Monat

 

 

Ermäßigung der Kostenbeiträge

 

Eltern zahlen bei entsprechendem Einkommen auf Antrag für Kinder unter drei Jahren einen ermäßigten Kostenbeitrag        wie folgt:

 

Bei einem                   

maßgeblichen                        6,0 Std.       4,0 Std.       7,0 Std.      9,0 Std.      10,0 Std.

Jahreseinkommen bis

 

50.000,00 €                          190,00        130,00       224,00        283,00         318,00

40.000,00 €                          178,00        123,00       210,00        262,00         297,00

30.000,00 €                          166,00        116,00       196,00        241,00         276,00

 

 

Verpflegungskosten

 

Die Verpflegungskosten werden gem. § 1 Abs. 6 der Kostenbeitragssatzung kostendeckend erhoben und betragen          zurzeit pro Mahlzeit 4,20 €.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Kostenbeitragssatzung sowie der Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen