Der Rechtsanspruch im SGB VIII besagt, dass ein "Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, (...) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege" hat. (§ 24 (2) SGB VIII)
Falls Sie eine Tagespflegeperson in Ihrer Nähe suchen, so steht Ihnen das für Reiskirchen zuständige Kindertagespflegebüro der AWO in Lollar beratend zur Verfügung:
Kindertagespflegebüro der AWO Lollar