Kindertagespflege

Der Rechtsanspruch im SGB VIII besagt, dass ein "Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, (...) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege" hat. (§ 24 (2) SGB VIII)

Falls Sie eine Tagespflegeperson in Ihrer Nähe suchen, so steht Ihnen das für Reiskirchen zuständige Kindertagespflegebüro in der Katholischen Familienbildungsstätte in Großen-Buseck beratend zur Verfügung:

Katholische Familienbildungsstätte
Bismarckstr. 41, 35418 Großen-Buseck
Tel.: 0 64 08 - 50 11 53, Fax: 0 64 08 - 50 11 54
E-Mail: tagespflege@fbs-buseck.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 9:30 - 13:00 Uhr 
Kindertagespflegebüro: Frau Marion Fritz