Stellenausschreibung für Fachkräfte nach § 25 HKJGB (Erzieher*in uvm.)

 

Die Gemeinde Reiskirchen ist Träger von 6 Kindertagesstätten (Kindertagesstätte „Spatzennest“ OT Reiskirchen, Kindertagesstätte "Zwergennest" OT Reiskirchen, Kindertagesstätte „Zugvögel“ OT Ettingshausen, Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ OT Lindenstruth, Kindertagesstätte „Kunterbunt“ OT Saasen, Kindertagesstätte „Regenbogen“ OT Bersrod) für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt. 

Aufgrund der sich ständig ändernden Fachkraftstunden nach dem HKJGB und dem daraus resultierenden höheren Personalbedarf sucht die Gemeinde Reiskirchen für den Sozial- und Erziehungsdienst laufend

Fachkräfte nach § 25 HKJGB (m/w/d)

mit individuell möglichen Wochenarbeitsstunden im Rahmen unbefristeter/befristeter Arbeitsverhältnisse zu unterschiedlichen Eintrittszeitpunkten.

 Ihr Aufgabengebiet und unserer Erwartungen:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung gemäß § 25 b Absatz des Hessischen Kinder und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB)
  • Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gemäß dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan
  • Identifikation und Umsetzung unserer pädagogischen Konzeption und aktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Konzeptes
  • Respekt-, liebevolle und individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes. Förderung sozialer und kommunikativer Fähigkeiten
  • Aktive und kreative Einbringung in die Planung und Gestaltung des pädagogischen Tagesablaufs
  • Erkennen und beurteilen des Entwicklungsstandes der einzelnen Kinder sowie Einzelfallbeobachtungen inkl. Dokumentation und Evaluation, Fähigkeit zur Analyse und Reflexion der eigenen Handlungsweise
  • Aktive Teamarbeit und regelmäßige Teilnahme an Teamsitzungen und Weiterbildungen
  • Zugewandte und professionelle Haltung in der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern
  • Belastbarkeit und Flexibilität, sowie Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten
  • einen Nachweis der persönlichen Eignung zur Betreuung und Beaufsichtigung von Minderjährigen (Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 2 BZRG)
  • für nach 1970 geborene Bewerber/innen der Nachweis einer Schutzimpfung oder einer durchlaufenen Masernerkrankung (Titernachweis)

Wir bieten:

  • Vergütung nach der Entgeltgruppe S 8a TVöD SuE
  • Leistungsorientierte Bezahlung in Form einer Leistungsprämie
  • Transparente Zeiterfassung & fairer Überstundenausgleich in Freizeit
  • Verlässliche Dienst- und Urlaubsplanung
  • Pädagogischer Teamtag und Teamentwicklungstage
  • Arbeitsmedizinische Beratung und Begleitung
  • Bike-Leasing
  • Job-Ticket

Ehrenamtliches Engagement ist uns wichtig. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind (z. B. aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr) bitten wir Sie, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können ggf. im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Gefördert wird die Einstellung von Frauen nach Maßgabe der Vorschriften des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG). Bewerbungen von Frauen sind daher erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt eingestellt (bitte Nachweis beifügen).

Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) sind per E-Mail an bewerbung@gemeinde-reiskirchen.de erbeten.

Wir bitten Sie diese in einem PDF-Dokument in einer zusammengefassten Datei zu übermitteln.

Die Möglichkeit einer schriftlichen Bewerbung besteht weiterhin. Diese senden Sie bitte an den Gemeindevorstand der Gemeinde Reiskirchen, z. H. Frau Nicole Frank, Schulstr. 17, 35447 Reiskirchen.

Sollten Sie Fragen zu der Stellenausschreibung haben, können Sie sich gerne telefonisch unter der Telefonnummer 06408/9590-113 melden.

Wir möchten Sie bitten, die Bewerbungsunterlagen nur in Fotokopien ohne Plastikhüllen, Heftmappen usw. einzureichen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ist nur dann möglich, sofern der Bewerbung ein entsprechend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen vernichtet.

Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.