Fünfter Schritt: Die Platzvergabe

Liebe Eltern,

die letzten Jahre haben sowohl eine Geburtenerhöhung als auch eine höhere Nachfrage an Krippen- und Kitaplätzen vor allem für Kinder unter drei Jahren gezeigt. Wir versuchen dies durch die jährliche Bedarfsplanung mit dem Landkreis Gießen als öffentlicher Träger einzuplanen. Dies geschieht beispielsweise durch die Eröffnung der neuen Kindertagesstätte (Zwergennest in Reiskirchen) mit insgesamt zwei Krippengruppen und zwei altersübergreifenden Gruppen. Weiterhin sind in zukünftigen Neubaugebieten (Einplanung von Familienzuzügen) Neubauten von Kindertagesstätten vorgesehen sowie Umbauten bestehender Einrichtungen angedacht. Jedoch haben gerade im Kitajahr 2021/2022 die vorhandenen Plätze oft nicht gereicht und viele Eltern mussten/müssen auf einen Platz warten, da wir ihren Wunschtermin und/oder ihre Wunschkita nicht anbieten konnten/können. Wir bitten dies zu entschuldigen und möchten auf dieser Seite unsere Platzvergabe transparent darstellen.

1. Rechtsanspruch und die gesetzlichen Rahmenbedingungen

  • Seit 1996 gibt es in Deutschland nach § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.
  • Seit August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung (Einrichtung oder Tagespflege) für Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
  • Demnach gibt es einen individuellen Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz, jedoch besteht kein Anspruch auf den Besuch einer/s bestimmten Krippe oder Kindergartens bzw. einer bestimmten Kindertageseinrichtung.

2. Vorhandene Plätze in der Gemeinde Reiskirchen

  • Für jede Einrichtung gibt es eine Betriebserlaubnis, die vorgibt, wie viele Kinder in einer Einrichtung max. zeitgleich betreut werden dürfen und welches Aufnahmealter möglich ist. So haben wir je nach Einrichtung Krippengruppen (10 Monate bis zum vollendeten dritten Lebensjahr) und/oder altersübergreifende Gruppen (22 Monate bis Schuleintritt). In welcher Einrichtung welche Kinder aufgenommen werden finden Sie hier unter den einzelnen Einrichtungen in der Übersicht für Betreuungsangebote.
  • Weiterhin gibt § 25d HKJGB die Größe und Zusammensetzung vor. So dürfen z.B. in altersübergreifenden Gruppen max. 25 Faktorpunkte (abhängig vom Alter der Kinder) belegt sein.

3. Wer bekommt wann eine Zusage? 

Wenn keine spontanen Aufnahmen möglich sind, da die Plätze für den Bedarf innerhalb des Kita-Jahres nicht ausreichen, so finden für die kommunalen Kitas folgende Vergabetermine statt:

Anfang März: noch freie Plätze oder wieder freie Plätze für das laufende Kita-Jahr sowie die Planung für das kommende Kita-Jahr (nach den Sommerferien bis November)

Anfang Juni: Angebote für das kommende Kita-Jahr bis Dezember

Anfang September: Angebote bis März des kommendes Jahres

Anfang Dezember: Angebote bis Ende des Kita-Jahres

  • Bis zum Ende des jeweiligen Monats bekommen Sie eine Platzzusage über das Portal (analoge Eltern per Post) übermittelt und müssen dieses innerhalb einer Frist bestätigen, da ansonsten das Angebot erlischt.
  • Alle, denen wir kein Platzangebot zum Wunschbeginn machen können, bekommen zwölf Wochen vor Wunschbeginn automatisch eine Nachricht über das Portal übermittelt. Ihr Kind bleibt selbstverständlich weiterhin auf unserer Vormerkliste/Warteliste und erhält sobald als möglich ein Platzangebot! (Analoge Eltern bekommen auch bis 12 Wochen vor Wunschtermin ein Informationsschreiben per Post.)
  • Kindern, die einen besonderen Förder-Bedarf haben oder Vorschulkinder sind, versuchen wir auch kurzfristig nach unseren Möglichkeiten einen Platz anzubieten.
  • Bei der Vergabe spielt der Eingang der Vormerkung keine Rolle, solange wir sie vor den Vergabeterminen im System haben!
  • Berücksichtigt werden folgende Punkte bei der Vergabe (siehe auch § 5 Abs. 4, 5 der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Reiskirchen):
    • Wunschbeginn und Wunschkita
    • Alter der Kinder
    • soziale Kriterien nach § 24 SGB VIII
    • weitere Kriterien (Beschluss Gemeindevorstand vom 28.09.2021): Wechsel von der Krippe in eine altersübergreifende Gruppe/Einrichtung zum vollendeten dritten Lebensjahr; Geschwisterkind/er in einer Einrichtung
  • Die freien Träger vergeben Ihre Plätze selbstständig, sind jedoch mit uns darüber im Austausch.
  • Eltern, die keinen Betreuungsplatz erhalten haben, können ihren Anspruch gegenüber dem Landkreis Gießen, Der Kreisausschuss, Fachdienst 53 – Kinder- und Jugendhilfe geltend machen.