Zuzug / Wegzug

Zuzug nach Riedstadt

Familien, die einen Umzug in die Büchnerstadt Riedstadt planen, können sich im Login-Bereich anmelden und Ihr Kind vormerken. Dazu geben Sie die aktuelle Adresse (zum Beispiel aus Berlin) ein. Innerhalb des Betreuungsportals werden Sie dann in regelmäßigen Abständen gefragt, ob Sie schon eine Riedstädter Adresse haben, damit Sie Ihre Angaben aktualisieren können. Um einen Betreuungsvertrag oder eine Betreuungsvereinbarung zu schließen, ist eine Adresse in Riedstadt erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu auch das Merkblatt zum Zuzug unter den Formularen in Infoportal.

In den Riedstädter Kindertageseinrichtungen werden nur in Ausnahmefällen auswärtige Kinder (das heißt Kinder aus anderen Kommunen) betreut.

Wegzug aus Riedstadt

Wenn Sie einen Wegzug aus Riedstadt planen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind bereits frühzeitig in einer Kindertagesbetreuung Ihres neuen Wohnortes vorzumerken. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist von dem jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (bei kreisanghörigen Kommunen ist dies das Jugendamt des Landkreises) zu erfüllen.

Die Anzahl der Riedstädter Kinder, welche einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, übersteigt trotz großer Ausbauerfolge noch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Riedstadt. Deshalb ist es uns nicht möglich, Ihnen weiterhin den Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Betreuung gegenüber der Stadt Riedststadt besteht mit Wegzug nicht mehr.

Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen und informieren Sie bei Umzugsplänen umgehend Ihre Einrichtungsleitung, damit Sie einen guten individuellen Übergang für Ihr Kind schaffen können.