Gebühren

Seit dem Jahr 2003 haben wir eine Gebührenstaffelung nach Familieneinkommen.

Auf Antrag werden die zu zahlenden Gebühren ermäßigt. Einen Antrag auf Gebührenermäßigung finden Sie im Infoportal unter der Rubrik "Formulare".

Falls sie keinen Antrag stellen, wird automatisch der Höchstbeitrag festgesetzt. Sie können zwar jederzeit noch einen Antrag nachreichen, die Gebührenermäßigung wird jedoch frühestens für den Monat der Antragsstellung wirksam. Rückwirkend ist keine Gebührenreduzierung möglich.

Grundlage sind die Einkünfte des letzten oder vorletzten Kalenderjahres. Als Nachweis ist die Kopie des Einkommenssteuerbescheid dieses Jahres vorzulegen. Das Bruttojahreseinkommen ist die Summe der positiven Einkünfte aus jeder Einkunftsart (Lohn, Gehalt, Bezüge, sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieben, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung u.a.) nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Einkommenssteuergesetz. Ein Ausgleich mit Verlusten ist nicht zulässig. 

Im Steuerbescheid wird bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit die Zeile "Gesamtbetrag der Einkünfte", bzw. bei anderen Einkünften die Zeile "Summe der positiven Einkünfte" zu Grunde gelegt. 

Fragen zu ihrem Antrag können Sie direkt in der Fachgruppe Kinder, Jugend und Soziales klären. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie keine Kopie des Steuerbescheides vorlegen können.

Die aktuellen Gebühren sind unserer Satzung zu entnehmen. Die Gebührensatzung finden Sie im Infoportal unter der Rubrik "Formulare".

Geschwisterkindermäßigung

Sind mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig in Riedstädter Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungen angemeldet, wird automatisch eine Ermäßigung gewährt. Bei zwei Kindern zahlen Sie jeweils 75% des Beitrags, bei drei und mehr Geschwisterkindern fällt für jedes Kind die Hälfte seines Beitrags an.

Geschwisterkindermäßigung für weitere Geschwisterkinder (Gültig bis 31.08.2023) 

Außerdem wird auf Antrag für kindergeldberechtigte Geschwisterkinder, die nicht angemeldet sind eine weitere Ermäßigung von 10% pro Kind gewährt. Bei vier und mehr Kindern beträgt die maximale Ermäßigung 50%. Dies gilt nur für Kindertagesstättengebühren. 

Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt des Kreises

Eltern mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt des Kreises Groß-Gerau stellen. Anträge erhalten Sie in der Kindertagesstätte oder im Fachbereich Kinder, Jugend und Soziales. 

Verpflegungspauschale für Mittagessen

Die monatliche Gebühr für die Mittagessensversorgung beträgt 80,00 €.