Mit dem Stadtpass können Riedstädter Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen an Angeboten und Veranstaltungen in Riedstadt teilnehmen. Hierzu zählen Vereinsangebote, der Besuch des Goddelauer Schwimmbades, die Teilnahme an den Ferienspielen u.a.
Bezieher von Leistung nach |
Nachweis durch |
Hartz IV – SGB II |
Bescheid Arge, Jobcenter Biebesheim |
SGB XII |
Bescheid Grundsicherung, Kreis Groß-Gerau |
Wohngeldgesetz |
Bescheid Wohngeldstelle, Kreis Groß-Gerau |
Asylbewerberleistungsgesetz |
Bescheid Kreissozialamt, Kreis Groß-Gerau |
Erstattung der Betreuungskosten für Kindertagesstätten (§90 ff KJHG) |
Bescheid Jugendamt, Kreis Groß-Gerau |
Tarifberechtigte |
Ausweis Tafel Groß-Gerau, Ausgabe Riedstadt |
Leistung |
Reduktion / Erstattung |
Mittagessen in der Kindertagesstätte und Schulkindbetreuung |
Abrechnung der Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepakets |
Jahresmitgliedsbeitrag eines Riedstädter Vereins |
Abrechnung der Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepakets |
Teilnahme an einer kostenpflichtigen Veranstaltung eines Vereins (z.B. Wochenendfreizeit, Jugendaustausch) |
Abrechnung der Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepakets |
Veranstaltung der Jugendbüros (z.B. Ferienspiele, Freizeiten, Projekte) |
Ergänzende Übernahme verbleibender Beträge |
Eintritt Bäder (ab 6 Jahren) |
Kostenlose Ausstellung einer Jahreskarte |
Hausaufgabenbetreuung an Riedstädtern Schulen |
Erstattung von 100% des Elternbeitrages |
* Besteht kein Anrecht auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, wird die Verpflegungspauschale,
abzüglich eines Eigenbetrages von 20 € pro Monat übernommen
** Besteht kein Anrecht auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, wird der Vereinsbeitrag übernommen